PresseKat - Wofür gibt es die Privathaftpflichtversicherung?

Wofür gibt es die Privathaftpflichtversicherung?

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Ein Schaden wurde verursacht. Und dann? Kleine Beträge kann man aus eigener Tasche bezahlen. Was aber, wenn es richtig ins Geld geht? Hierfür gibt es die Privathaftpflichtversicherung.

(firmenpresse) - Wem ist es nicht schon einmal passiert: Eine Spur Leichtsinn oder Vergesslichkeit, vielleicht auch ein Missgeschick. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch gerade stehen. Es besteht die Verpflichtung, den entstandenen Schaden in angemessener Höhe zu ersetzen. Geregelt ist diese Verpflichtung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823). Hier wird definiert: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Diese Schadenregulierung soll die Haftpflichtversicherung übernehmen.

Denn nicht immer geht es Falle einer privaten Haftung glimpflich ab. Die zerschossene Fensterscheibe beim Fußballspielen oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa lassen sich im Regelfall noch aus der eigenen Tasche bezahlen. In manch anderen Fällen kann der Schaden aber so hoch ausfallen, dass die wirtschaftliche Existenz des Verursachers auf dem Spiel steht.

Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html

Wenn festgestellt wird, dass der Verursacher für den Schaden verantwortlich ist, muss er auch für den gesamten Schaden einstehen. Bei einem Sachschaden ist das z. B. der Ersatz oder die Wiederherstellung eines beschädigten Gegenstandes, eventuell auch ein mit dem Schaden verbundener Nutzungsausfall. Wenn Personen verletzt werden, müssen die Kosten für die Heilbehandlung oder der Verdienstausfall bezahlt werden. Schlimmstenfalls muss sogar eine lebenslange Rente bezahlt werden. Diese Kosten können nur mit einer Haftpflichtversicherung aufgefangen werden.

Nach der Gesetzeslage haftet der Verursacher eines Schadens nicht nur mit seinem gesamten Vermögen und mit Hab und Gut, z. B. dem eigenen Haus sondern auch mit späteren Gewinnen wie einer Erbschaft oder einem Lottogewinn. Diese rechtliche Grundlage war bereits vor 4.000 Jahren Gegenstand des Codex Hamurabi, der es sinngemäß hieß: Errichtet ein Baumeister ein Haus für einen anderen und bricht dieses Haus zusammen, weil er es nicht fest genug gebaut hat, so muss der Baumeister das Haus mit seiner eigener Kraft wieder aufbauen.





Der Abschluss der Haftpflichtversicherung soll den Versicherten und seine Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen schützen. Die Haftpflichtversicherung erfüllt im Wesentlichen drei Funktionen: Sie prüft, ob und in welcher Höhe die Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Ferner zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn dieser auch begründet ist. Wenn die Schadensersatzansprüche unbegründet sind, so wehrt die Haftpflichtversicherung den Anspruch auf Schadensersatz ab, ein eventuell zu führender Prozess wird von der Haftpflichtversicherung bestritten.

In Deutschland besteht keine Verpflichtung zum Besitz einer Haftpflichtversicherung. Trotzdem verlassen sich viele Bürger darauf, dass schon nichts passieren wird. Es muss aber eindringlich darauf hingewiesen werden, dass ein Schaden durch jeden verursacht werden kann, sei, wie eingangs beschrieben, nur aus Unachtsamkeit , so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz den Verursacher mit voller Härte.

Bildquelle: Kurt Michel, www.pixelio.de

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