PresseKat - Mietpreisbremse - Des einen Freud, des anderen Leid

Mietpreisbremse - Des einen Freud, des anderen Leid

ID: 1310311

Die Sachverständigen und Gutachter bei OTTO STÖBEN erwarten in der Zukunft einen deutlich höheren Bedarf an Mietwertgutachten. Dabei werden vor allem die Aufträge durch die Gerichte zunehmen.

(firmenpresse) - Warum? Die Mietpreisbremse ist in Schleswig-Holstein angekommen. Das Gesetz, das unter dem gut klingenden Mantel des Verbraucherschutzes die Mieter vor „überzogenen“ Mietforderungen schützen soll, war von Anfang an gleichermaßen gelobt wie kritisiert.

Jetzt ist sie da – die Mietpreisbremse und zwar in den schleswig-holsteinischen Kommunen Hörnum, Kampen, List, Wenningstedt-Braderup, Sylt, Wyk auf Föhr sowie in Norderstedt, Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Wentorf bei Hamburg und Kiel.

Die, die es betrifft, werden erst einmal damit leben müssen. Relativ sicher scheint, dass diejenigen, für die sie erdacht wurde, am wenigsten davon profitieren werden.

Aber wen erfreut sie dann?

Auf jeden Fall den Teil der Gut- und Besserverdienenden, die für ihr „neues“ Recht auch vor einer Klage nicht zurückschrecken. Und damit wären wir beim Kernproblem. Schon die Bemessungsgrundlage ist selbst für einen Fachmann Auslegungs- und Definitionssache. Wie ist die jeweilige Wohnung einzuordnen? Ist die Lage, das Gebäude oder die Ausstattung maßgeblich? Muss der Mittelwert genommen werden oder auch der höchste Wert als Berechnungsgrundlage dienen?

Hinzu kommt, dass die meisten Städte und Gemeinden im Land gar keinen Mietspiegel haben. Von den oben genannten 12 betroffenen Orten in Schleswig-Holstein hat nur die Landeshauptstadt Kiel einen qualifizierten Mietspiegel. Im Streitfall kann das dann richtig teuer werden. Liegt ein Mietspiegel vor, wird auch dem Ungläubigsten spätestens nach dem 2. Gutachten ein salomonisches Urteil vom Richter verkündet. Dabei sind die Gutachtenkosten meist deutlich höher als der Streitwert, da ein Mietpreisgutachten schnell mal 2.500 – 3.000 Euro kostet.

Liegt kein Mietspiegel vor, kann der Richter eine für ihn aussagekräftige Erhebung veranlassen. Dann wird ein Gutachter damit beauftragt, eine Art Minimietenspiegel zu erheben. die Kosten dafür können schnell fünfstellig ausfallen. Das freut dann den Gutachter.





„Eine Urlaubssperre gibt es bei uns noch nicht“, resümiert Ralf Colditz, Leiter der Gutachtenabteilung bei OTTO STÖBEN und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK zu Kiel. „Aber wir sind vorbereitet.“


Ansprechpartner:

OTTO STÖBEN GmbH
Ralf Colditz, Leiter der Gutachtenabteilung und öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger der IHK zu Kiel
Büro: 0431 664030
Fax: 0431 66403-40
E-Mail: gewerbe(at)stoeben.de

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Datum: 19.01.2016 - 15:04 Uhr
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