Anleger sollte prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen!
München, Berlin 15.01.2016 - Das Amtsgericht Kleve hat unter dem Az. 32 IN 95/15 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH angeordnet.
(firmenpresse) - Diese Nachricht kommt für viele Anleger als unangenehme Neujahrsüberraschung, warb die Agrofinanz GmbH doch mit besonders sicheren und rentablen Anlagen mit bis zu 9% Zinsen.
Betroffenen Anlegern ist in der aktuellen Situation zu raten, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auf jeden Fall anzumelden, um so zumindest einen Teil des Schadens zu kompensieren.
Bereits im September 2015 hatte die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Agrofinanz GmbH aufgefordert, das betriebene Einlagengeschäft rückabzuwickeln und die Gelder der Anleger zurückzuzahlen, da die Agrofinanz GmbH für diese Art von Geschäften keine Erlaubnis hatte.
Der Umstand, dass die Agrofinanz GmbH ohne Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieb, ist für die Anleger insoweit ein kleiner Vorteil, als dass es ihnen die Möglichkeit eröffnet, auch direkt gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen eines Verstoßes gegen die §§ 32, 54 Kreditwesengesetz auf Schadenersatz vorzugehen. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung und Vollstreckung dieser Ansprüche, sind die Anleger dabei so zu stellen, als hätten sie die Anlage nie erworben. Auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten sind in diesem Fall von der Gegenseite zu erstatten.
Auch gegen den Vertrieb, Anlageberater und/oder Anlageberatungsgesellschaften können Schadenersatzansprüche bestehen, da jeder Berater zu eine anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet ist. Die Berater sind verpflichtet, die Anleger über sämtliche Risiken einer solchen Beteiligung aufzuklären. Findet eine solche Aufklärung nicht, oder nicht vollständig statt, kommen weitere Ansprüche in Betracht.
Es ist daher jedem Anleger zu raten, sich an einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zu wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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