(ots) -
Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten auf
verschiedenen Wegen von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreien. "Die
Krankenkassen erhalten schließlich auch die kompletten Zuzahlungen
der Patienten, die jede Apotheke einziehen und weiterleiten muss",
sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands
(DAV), angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen. "Die
Kassen könnten ihre Versicherten jedoch schnell und wirksam
entlasten. Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder
Rabattvertrag - es gibt viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch
kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu
schützen. Leider passiert oft das Gegenteil, wenn zum Beispiel ein
zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein
zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat." Die Vermutung,
größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen
erhöhen, sei dagegen falsch: "Egal wie teuer ein Arzneimittel ist,
die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt." Becker weiter:
"Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie
Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten
über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen."
Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Erwachsene
können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das
jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung
zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Bei chronisch
kranken Patienten ist es ein Prozent. Mit der Festlegung eines
Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden
Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch
einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr
tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. Sogar jede Kasse
allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten
nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die
Rabattarzneimittel leisten müssen. Grundsätzlich müssen Patienten 10
Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro,
höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die
tatsächlichen Kosten des Medikaments.
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