PresseKat - Standardwerk zur ICC-Schiedsgerichtsordnung in zweiter Auflage erschienen

Standardwerk zur ICC-Schiedsgerichtsordnung in zweiter Auflage erschienen

ID: 1305317

?ICC Arbitration in Practice? bietet Orientierungshilfe auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

(PresseBox) - Düsseldorf, 6. Januar 2015 ? Das Standardwerk ?ICC Arbitration in Practice? ist im Dezember 2015 in zweiter Fassung bei Wolters Kluwer erschienen. Mit der Neuauflage liefern die Autoren Herman Verbist, Erik Schäfer und Christophe Imhoos hilfreiche Kommentare zur aktuellen Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC ? International Chamber of Commerce). Sie analysieren die einzelnen Stufen bisheriger ICC-Schiedsgerichtsverhandlungen ? von der Prozesseröffnung bis zum Schiedsspruch ? und geben dem Leser damit eine wertvolle Orientierungshilfe auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Das Buch enthält außerdem Daten über die ICC-Schiedsgerichtsordnung von 2009 bis 2013, Verweise auf nationale Schiedsgesetze und auf das UNCITRAL Modellgesetz für die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, eine Bibliographie sowie ein Kapitel über weitere Verfahren der ICC zur Streiterledigung.
Die Autoren des Buches, allesamt praktizierende Rechtsanwälte, verfügen über umfangreiche Erfahrungen als Schiedsrichter am Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC und sind darüber hinaus als Mediatoren und als Parteivertreter vor Gericht tätig. Als Mitglied der ICC Commission on Arbitration and ADR waren sie an der Entwicklung der 2012 in Kraft getretenen ICC-Schiedsgerichtsordnung maßgeblich beteiligt. Die hierin verankerten Grundsätze zählen zu denjenigen, die heute bei internationalen Streitigkeiten am häufigsten angewandt werden.
?Mit der Neuauflage von ?ICC Arbitration in Practice? machen wir den Leser mit Schiedsverfahren auf Basis der ICC-Regeln vertraut?, sagt Autor Erik Schäfer von der Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack. ?Das Buch wendet sich an Praktiker: Unternehmensjuristen, Anwälte und Schiedsrichter bekommen hiermit hilfreiche Informationen dazu, wie die ICC-Schiedsgerichtsordnung in der Praxis angewendet wird.?
Herman Verbist, Erik Schäfer & Christophe Imhoos:




ICC Arbitration in Practice
2. Auflage (2015), New York: Wolters Kluwer Law & Business
Hardcover, ISBN: 9789041131713, 150,00 Euro

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
www.cohausz-florack.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten - von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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Datum: 06.01.2016 - 10:00 Uhr
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