Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft
Erhöhter Mindestlohn für Maler ab dem 24. Oktober in Kraft
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Frankfurt am Main
Seit letztem Samstag (24. Oktober 2009) gelten höhere Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der Tarifvertrag zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz vom 10. August 2009 wurde am Wochenende per Rechtsverordnung des Arbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt.
Für Facharbeiten erhöht sich somit der Mindestlohn West von 11,05 Euro auf 11,25 Euro. Für einfachste Arbeiten, die sog. Helfertätigkeiten gilt bundesweit ein einheitlicher Mindestlohn von 9,50. Im Westen betrug der ehemalige Mindestlohn für Helfer
8,05 Euro, im Osten 7,50 Euro.
Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk gelten seit Dezember 2003.
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Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Datum: 26.10.2009 - 22:48 Uhr
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