Energiejahr 2016: Neuerungen Anfang Januar
(pressrelations) -
Die Energieeffizienz geht in die Praxis, der Vorrang für Erdkabel wird verankert und die Kraft-Wärme-Kopplung wird stärker gefördert.
Diese und viele andere Neuregelungen gelten vom 1. Januar an:
Neustarts im Bereich Energieeffizienz
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
Am 1. Januar 2016 startet das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) mit den Förderkomponenten "Heizungs- und Lüftungspaket". Ziel ist es, neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen. Hierfür stehen im APEE insgesamt 165 Millionen Euro pro Jahr über 3 Jahre zur Verfügung. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten für ihre Investition Zinsverbilligungen und Zinszuschüsse.01.01.2016
Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Ab 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.01.01.2016
Im Bereich effiziente Produkte und Dienstleistungen
STEP up! (Stromeffizienzpotenziele nutzen)
Im Januar startet die Pilotphase des Programm STEP up! (Stromeffizienzpotenziale nutzen). Innovative Ideen zur Energieeinsparung konkurrieren in einem Wettbewerb um Fördergelder. Die Maßnahme, die die höchste Einsparung pro Förder-Euro erbringt, erhält den Zuschlag. Damit erprobt das Bundeswirtschaftsministerium ein neues Instrument, um Innovationen im Bereich Energieeffizienz anzuregen. Die Initiative richtet sich an Unternehmen, Energiedienstleister, Stadtwerke und andere Akteure. Bis 2018 stellt die Bundesregierung für die Pilotphase insgesamt rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.01.01.2016
Nationale TOP-Runner-Initiative
Die "Nationale TOP-Runner-Initiative" startet zu Jahresbeginn 2016. Verbraucher werden über diese neue Informationskampagne gezielt über die Effizienz von Produkten informiert, um den besten Produkten zum Durchbruch zu verhelfen. Neben dem privaten Verbraucher gibt es aber auch Informationen und Veranstaltungen für weitere wichtige Zielgruppen, u.a. für Hersteller und den Handel.(Schon in Kraft) Erste Anforderungen greifen ab 01.01.2016
Kennzeichnung von Wohnraumlüftungsgeräten
Ab dem 1. Januar 2016 müssen sog. Wohnraumlüftungsgeräte (u.a. Ventilatoren) das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte, farbige EU Effizienzlabel tragen (Klassen A+ bis G, grün bis rot). Diese Vorgaben ergeben sich aus der entsprechenden EU-Verordnung (Verordnung (EU) 1254/2014).(Schon in Kraft) Erste Anforderungen greifen ab 01.01.2016
Energielabel für gewerbliche Kühllagerschränke
Ab dem 1. Juli 2016 gibt es auch für gewerbliche Kühllagergeräte das bekannte farbige EU-Effizienzlabel. Die Vorgaben hierzu sind geregelte in der EU-Verordnung (EU) 2015/1095.(Schon in Kraft) Erste Anforderungen greifen ab 01.07.2016
Weitere Änderungen
Vorrang für Erdkabel bei großen Stromautobahnen
Beim Bau sog. neuer Stromautobahnen (sog. Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) gilt künftig der Vorrang für Erdkabel. Ziel ist es so die Akzeptanz für den Netzausbau zu steigern, denn nur mit der notwendigen Akzeptanz vor Ort wird der Netzausbau gelingen. (Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus)Anfang 2016
Mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Dafür wird das Fördervolumen verdoppelt - von derzeit 750 Millionen Euro auf auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr - und gezielt die Umstellung der KWK von Kohle auf Gas gefördert. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen weniger CO2 ausstoßen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das nationale Klimaziel zu erreichen.Anfang 2016
Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle(at)bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
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