(ots) - Aus Anlass der Berichterstattung über
unseren Mandanten Michael Schumacher in der Bunte vom 22.12.2015
weise ich darauf hin, dass die Behauptung, Michael Schumacher könne
wieder gehen einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Privatsphäre
darstellt. Hierzu gehören Ausführungen, die Aufschluss über den
Gesundheitszustand und den Genesungsfortschritt geben. Schließlich
entspricht diese Behauptung auch nicht der Wahrheit. Wir werden gegen
die Bunte rechtliche Schritte in die Wege leiten und raten von der
Übernahme der Behauptung ab.
Felix Damm Rechtsanwalt
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