PresseKat - Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 1. Januar 2016

Mindestlohn für Dachdecker steigt ab 1. Januar 2016

ID: 1299911

(ots) - Am 1. Dezember 2015 hat das Bundeskabinett die 8.
Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk gebilligt. Die neue
Verordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz tritt ab dem 1. Januar
2016 in Kraft. Sie gilt ab diesem Zeitpunkt allgemeinverbindlich für
alle Betriebe, die innerhalb Deutschlands gewerbliche Arbeitnehmer im
Dachdeckerhandwerk beschäftigen, somit auch für entsandte
Arbeitnehmer ausländischer Betriebe.

Die Tarifpartner, also der Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die IG BAU, haben sich auf zwei
Mindestlohnstufen verständigt: ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember
2016 erhalten Dachdecker 12,05 Euro pro Stunde und ab dem 1. Januar
2017 bis 31. Dezember 2017 erhöht sich der Stundenlohn auf 12,25
Euro.

Neu ist, dass neben dem Reinigungspersonal in Verwaltungs- und
Sozialräumen sowie Schüler an allgemeinbildenden Schulen künftig auch
Schulabgänger innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer
Schulausbildung, maximal für 50 Arbeitstage, von der
Mindestlohnregelung ausgenommen sind. "Seit dem 1. Januar 2015 gilt
in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.
Für die rund 63.000 gewerblichen Arbeitnehmer in Dachdeckerbetrieben
haben wir uns mit der Gewerkschaft auf einen deutlich höheren
Stundenlohn geeinigt. Das ist ein wichtiger Beitrag zur
Qualitätssicherung", so ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx.

Zusatzleistungen im Dachdeckerhandwerk

Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das Entlassungen in den
Wintermonaten vermeiden soll, ergänzt eine betriebliche
Altersversorgung der Zusatzversorgungskasse im Dachdeckerhandwerk die
gesetzliche Rente. Finanziert wird dies durch Umwandlung eines Teils
des tariflichen 13. Monatseinkommens. Weiterhin werden ausbildenden
Betrieben die Kosten für den Besuch der überbetrieblichen




Ausbildungsstätten erstattet. Zusätzlicher Bonus: Bei Übernahme eines
Auszubildenden für mindestens zwölf Monate wird von der
Lohnausgleichskasse ein kompletter Monatslohn gezahlt. Informationen
rund um das Dachdeckerhandwerk sind im Internet abrufbar unter:
http://ots.de/RsRhm



Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Fritz-Reuter-Str. 1
50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner(at)dachdecker.de
www.dachdecker.de


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Datum: 15.12.2015 - 10:10 Uhr
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