(ots) - 11. Dezember 2015 - Die Deutsche Druck- und
Verlagsgesellschaft (ddvg) beabsichtigt, ihr Engagement beim
Bielefelder Zeitungsverlag Neue Westfälische (NW) zu verstärken. Zum
1. Januar 2016 wird die ddvg den bislang von der J.D. Küster Nachf.
GmbH & Co KG gehaltenen Minderheitenanteil (42,5%) am Verlags- und
Druckhaus der NW übernehmen. Die ddvg wird damit Alleineigentümerin
des Unternehmens, an dem sie bisher bereits 57,5 Prozent gehalten
hatte. Der Inhaber der bisherigen Mitgesellschafterin, Herr Wolfgang
Kaeller, hat sich aus persönlichen Gründen zum Verkauf seines Anteils
entschlossen und wird mit dem Übergang der Anteile auch aus der
Geschäftsführung ausscheiden.
ddvg-Geschäftsführer Matthias Linnekugel erklärte: "Wir bedauern,
dass unser langjähriger Partner aus der NW ausscheidet. Aber wir
konnten gemeinsam eine Lösung finden, die die Sicherung der Zukunft
der NW in den Mittelpunkt stellt. Herrn Kaeller danken wir für die
langjährige und stets partnerschaftliche Zusammenarbeit."
Wolfgang Kaeller erklärte: "25 Jahre habe ich gemeinsam mit der
ddvg die Geschicke der Unternehmensgruppe NW gestalten können. Dafür
bin ich dankbar. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Übernahme
meiner Anteile durch die ddvg das Unternehmen und seine Mitarbeiter
in der Region hervorragende Zukunftsaussicht haben."
Die ddvg unterstreicht mit dem Erwerb des Minderheitenanteils die
gute Perspektive des Zeitungsverlages Neue Westfälische und sichert
zugleich die Pressevielfalt in Nordrhein-Westfalen und insbesondere
in der Region Ostwestfalen-Lippe.
"Geschäftsführung und Belegschaft können auch weiterhin auf das
langfristige Bekenntnis der ddvg zur NW zählen! Wir werden den in
jüngster Zeit forcierten Umbau des Zeitungsverlages Neue Westfälische
zu einem führenden regionalen Medienhaus konsequent fortsetzen",
sagte ddvg-Geschäftsführer Matthias Linnekugel.
Klaus Schrotthofer wird das Unternehmen nach dem Ausscheiden
seines Mitgeschäftsführers Wolfgang Kaeller als alleiniger
Geschäftsführer leiten.
Der beabsichtigte Erwerb der Anteile muss vom Bundeskartellamt
noch genehmigt werden.
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