PresseKat - Weihnachtsgeschenke aufbewahren: Wer haftet bei Gepäckbussen?

Weihnachtsgeschenke aufbewahren: Wer haftet bei Gepäckbussen?

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R+V-Infocenter: Bei bezahlten Angeboten sind in der Regel die Betreiber in der Pflicht - Wertsachen nicht in fremde Hände geben

(firmenpresse) - Wiesbaden, 10. Dezember 2015. Vollgepackt mit Einkaufstüten, aber die letzten Geschenke fehlen noch: In vielen Städten können Weihnachtseinkäufer ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch was passiert, wenn jemand die nagelneuen Waren stiehlt oder beschädigt? "Bei bezahlten Angeboten sind die Kunden meistens auf der sicheren Seite, weil der Betreiber haftet. Allerdings kann er diese Haftung teilweise einschränken", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, sich die Geschenkaufbewahrung vorher genau anzuschauen.

Wer seine Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung abgibt, schließt einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber ab. Inwieweit dieser im Schadenfall gerade stehen muss, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab - beispielsweise davon, ob der Service etwas kostet oder nicht. Das bedeutet: Wenn die Kunden für die Aufbewahrung bezahlen müssen, ist der Betreiber auch in der Pflicht, wenn etwas passiert. Er kann jedoch die Haftung zumindest teilweise einschränken, etwa indem er ein Schild mit dem Hinweis "Keine Haftung" oder ähnliches gut sichtbar aufhängt.

Anders sieht es aus, wenn die Kunden ihre Einkäufe kostenlos aufbewahren lassen können. "In diesem Fall haftet der Betreiber oft erst für grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn er die Tüten über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien Zugang haben", sagt R+V-Experte Földhazi. Weihnachtseinkäufer sollten sich deshalb vor allem kostenlose Geschenkaufbewahrungen genau anschauen und prüfen, ob Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen können.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Sehr wertvolle Einkäufe gehören grundsätzlich nicht in fremde Hände.
- Wer die Einkaufstüren nicht mit sich herumtragen möchte, kann die Waren auch in den Geschäften zurücklegen lassen und später abholen.




- Auch Schließfächer an Bahnhöfen sind eine sichere Alternative.

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Datum: 10.12.2015 - 15:45 Uhr
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