PresseKat - Firmengründung in der Ukraine: Gründung einer ukrainischen GmbH

Firmengründung in der Ukraine: Gründung einer ukrainischen GmbH

ID: 1298078

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV) ist in der Ukraine die häufigste Unternehmensrechtsform. Erklärt wird dies damit, dass die Gesellschafter vom Risiko der persönlichen Haftung frei sind; die Haftung der Gesellschafter einer GmbH beschränkt sich auf ihre Stammeinlagen. Die GmbH haftet nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter, somit ist sie von deren persönlichem Schicksal unabhängig.

Die ukrainische Gesetzgebung enthält durchweg detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die GmbH. Zu den weiteren Vorteilen dieser Unternehmensrechtsform gehören u.a. die fehlende gesetzliche Bestimmung des Mindeststammkapitals und kurze Gründungsfristen. Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden.

(firmenpresse) - Praktischer Gründungsablauf

Die Gründung einer GmbH kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte aufgrund Stellvertretung erfolgen. Zu diesem Zweck ist im Ausland eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

In der Praxis besteht der Gründungsablauf einer GmbH grundsätzlich aus folgenden Schritten:

a)Beantragung einer Steuernummer für den Gesellschafter einer ausländischen natürlichen Person
Tritt eine ausländische natürliche Person als Gesellschafter der GmbH auf, ist für sie im Vorfeld der staatlichen Registrierung der GmbH eine Steuernummer in der Ukraine zu beantragen (die Beantragung dauert fünf Werktage). Begründet wird dies damit, dass der ausländischen natürlichen Person Einkünfte aus ihrer Tätigkeit in der Ukraine ausgezahlt werden, die nach ukrainischem Recht besteuerbar sind.

b)Unterzeichnung der Satzung der GmbH
Die Satzung der GmbH ist schriftlich zu verfassen und durch die Gründer bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Empfehlenswert, obwohl nicht mehr obligatorisch, ist die notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften der Gründer bzw. ihrer Vertreter auf der Satzung.

c)Registrierung der GmbH beim Handelsregister, Statistikamt, Finanzamt und Rentenversicherungsfonds
Die Unterlagen, die dem Handelsregistrator vorgelegt werden, sind in der Staatssprache – in ukrainischer Sprache – zu verfassen. Die Satzung der GmbH kann auch zweisprachig erstellt werden, wobei eine Fassung auf Ukrainisch zu erstellen ist.
Für die Durchführung der staatlichen Registrierung der GmbH hat der Gründer bzw. haben die Gründer oder ihre Vertreter dem Handelsregistrator folgende Unterlagen vorzulegen (bzw. per Einschreiben oder auf elektronischem Wege zuzusenden):

■ausgefülltes formgemäßes Registrierungsformular. Dem Registrierungsformular kann ein Antrag auf Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems und/oder ein Antrag auf freiwillige Registrierung der GmbH als Umsatzsteuerzahler beigelegt werden. Treten juristische Personen als Gründer der GmbH auf, hat das Registrierungsformular u.a. auch Angaben zu enthalten, welche die Möglichkeit der Feststellung von natürlichen Personen ermöglichen, welche die Eigentümer des wesentlichen Anteils und/oder den wirtschaftlich Endbegünstigten (sollte es einen wirtschaftlich Endbegünstigten geben) dieser juristischen Personen sind.




■Original (Kopie oder notariell beglaubigte Kopie) des Gründungsbeschlusses;
■zwei Exemplare der Satzung der GmbH. Die Satzung der GmbH hat Angaben zu beinhalten, die durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine vorgesehen sind (sog. Mindestinhalt). In den durch die geltende Gesetzgebung vorgesehenen Fällen ist die Satzung mit dem Antimonopolkomitee der Ukraine abzustimmen;
■ist der Gesellschafter der einzutragenden GmbH eine ausländische juristische Person, ist dem Handelsregistrator zusätzlich eine Bestätigung über die Registrierung des Gesellschafters im Heimatland vorzulegen (Auszug aus dem Handels-, Bank- oder Gerichtsregister).

Die staatliche Registrierung der GmbH erfolgt am Tag der Antragstellung.

d)Eröffnung eines Geschäftskontos
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei der Bank ein entsprechender Antrag zu stellen. Diesem sind u.a. auch ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, eine notariell beglaubigte Kopie der eingetragenen Satzung sowie die notariell beglaubigten Unterschriftskarten beizufügen.

Kosten der Gründung

Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet. Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift der Gründer bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von ca. 200 UAH (ca. 8 EUR) erhoben, wobei die Höhe der Notargebühren sich abhängig von der Region unterscheiden kann. Es wird keine Gebühr für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erhoben.

Mehr zum Thema der Gründung einer ukrainischen GmbH, Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, Einberufung von Gesellschafterversammlungen und Übertragung von Geschäftsanteilen unter http://dlf.ua/wp-content/uploads/2015/12/GmbH-in-der-Ukraine-Gesetzgebung-und-Praxis.pdf

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Datum: 10.12.2015 - 09:28 Uhr
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Freigabedatum: 10.12.2015

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