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Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" hält den Fortbestand der kommunalen Wildtierverbote für äußerst fraglich (FOTO)

ID: 1296913

(ots) -
In immer mehr Städten werden infolge der Lobbyarbeit von
Tierrechtsorganisationen kommunale Verbote für die Haltung von
Wildtieren in Zirkusbetrieben diskutiert. Die bundesweite Rechtslage
ist indes eindeutig: Wie für jede Form der Tierhaltung gilt auch für
den Zirkus das Tierschutzgesetz. Wie eine Tierhaltung zu bewerten
ist, bemisst sich am Tierwohl, unabhängig von der Tierart.
Amtstierärzte führen in jeder Gastspielstadt entsprechende Kontrollen
durch. Die besonderen Anforderungen, die bestimmte Tierarten wie z.B.
Elefanten oder Großkatzen stellen, sind in Leitlinien festgehalten,
die von einem Expertengremium erarbeitet wurden.

Kommunen, die ein Wildtierverbot erlassen, setzen sich über diese
Bundesgesetzeslage hinweg und schränken in unangemessener Weise die
Berufsfreiheit der Zirkusleute ein. So haben die Gerichte in Chemnitz
und Darmstadt bereits geurteilt und entsprechende Verbotsvorhaben
gekippt. In Erding befindet sich ein ähnliches Verbot zurzeit in der
Berufung. Die Städte Aschaffenburg und Hettstedt haben erst kürzlich
in Entscheidungen des Stadtrats Anträge für ein Wildtierverbot klar
abgelehnt. Zu groß waren die rechtlichen Bedenken einerseits, zu
schwach die inhaltliche Argumentationsbasis für ein Verbot
andererseits. So hat in Aschaffenburg der Zirkus Charles Knie kurz
zuvor in einer Informationsveranstaltung für Politiker auf volle
Transparenz gesetzt und die hohen Standards seiner Tierhaltung
unterstrichen.

In Heilbronn dagegen, wo Charles Knie bereits viele Jahre ohne
jede Beanstandung der Behörden einen Weihnachtscircus veranstaltet,
zeigte sich die Politik für solcherlei Angebote nicht offen. Ohne
eine Einladung zum Dialog anzunehmen, hat der Stadtrat von Heilbronn
kürzlich ein Wildtierverbot erlassen.

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Cornelie




Jäger, ist sich des rechtlich schwachen Fundaments eines solchen
Verbots offenbar bewusst. Ihre Behörde schickte eine Empfehlung an
die Kommunen des Landes heraus, wie die Gesetzeslage des Bundes am
besten rechtssicher zu umgehen sei. Darin wird argumentiert, dass
"sachliche" Gründe ausreichten, um Veranstaltungen auf öffentlichen
Flächen zu unterbinden, auch wenn diese völlig rechtskonform seien.
Worin diese sachlichen Gründe bestehen, bleibt dabei vage.
Schließlich hat sich die höchste gesetzgebende Instanz, der
Bundestag, mit klarer Begründung gegen ein Wildtierverbot
ausgesprochen. Jäger dagegen spricht der Rhein-Neckar-Zeitung
gegenüber vom Zirkus mit Wildtieren als "überholtem Zeitphänomen":
Hieraus spricht weniger sachliche Begründung als vielmehr subjektiv
empfundener Zeitgeist.

Das Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Zirkus" sieht in dem
Vorgehen einen Akt der Behördenwillkür. Zirkusunternehmen bleibt so
nur der Gang vor Gericht, um das Recht, ihrem Gewerbe nachzugehen, zu
erstreiten. Es bleibt zu hoffen, dass das Verbot in Heilbronn so wie
einige andere zuvor keinen Bestand haben wird.

Der Text wurde von Daniel Burow geschrieben.



Pressekontakt:
Dirk Candidus,
Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus"
Telefon: 0176/84627788
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Datum: 08.12.2015 - 09:15 Uhr
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