Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
(pressrelations) - >
(Stuttgart, 22. Oktober 2009) Die Deutsche Bahn weist eindringlich darauf hin, dass das unberechtigte Überschreiten von Gleisen verboten und darüber hinaus lebensgefährlich ist. Dies gilt auch für den Bahnhof Donaueschingen. Die Züge fahren dort mit bis zu 90 Kilometern pro Stunde und erkennen Personen erst sehr spät. Der Bremsweg eines Zuges ist auf Grund der physikalischen Gegebenheiten sehr viel länger als der eines Straßenfahrzeugs.
Seit der Sperrung der Zugänge "Bahnhofstraße" und "Friedrich-Ebert-Straße" zur Bahnhofsunterführung im Rahmen der städtischen Sanierungsarbeiten gibt es eine Vielzahl von Gleisüberschreitungen im Bahnhof Donaueschingen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit müssen die ausgeschilderten Umleitungen über die Fürst-Joachim-Brücke (etwa 500 Meter zusätzlich) oder die Schellenberg-Brücke (etwa 800 Meter zusätzlich) benutzt werden.
Der Bahnhofsbereich wird ab sofort verstärkt durch die Bundespolizei bestreift. Bei einmaligem Überschreiten der Gleise ergeht eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit, im Widerholungsfall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.10.2009 - 22:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 129546
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Bahnhofsbereich Donaueschingen - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Bahn AG
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Die Entscheidung über die Etatvergabe der werblichen Marketingkommunikation für den Fernverkehr der Deutschen Bahn ist gefallen: Die DB setzt für 2016 und 2017 die Zusammenarbeit mit Ogilvy fort und nimmt mit BBDO eine zweite gleichberechtigte Age ...
Deutsche Bahn treibt Vernetzung von regionalen Mitfahrgelegenheiten und ÖPNV voran
Ab sofort sind in der Mitfahr-App flinc (www.flinc.de) bundesweit die Fahrpläne der Deutschen Bahn (DB) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) integr ...
Mehr als 38 Millionen verkaufte Online-Tickets in diesem Jahr
Zwei von drei Reiseauskünften erfolgen über mobile Endgeräte
Jedes sechste Online-Ticket wird über mobile Endgeräte gebucht
Bahn.de ist volljährig: Das erfolgreiche Reiseporta ...