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Stellungnahme zum de'ge'pol Vorschlag eines Interessenbeauftragten

ID: 1295296

(ots) - Der DRPR beschließt am 30.10.2015 auf der DRPR
Ratssitzung in Berlin die Stellungnahme zum Diskussionsvorschlag der
de'ge'pol zur Einrichtung eines Interessenbeauftragten beim Deutschen
Bundestag.

Der Deutsche Rat für Public Relations hat sich immer schon für die
Stärkung der Integrität und Transparenz bei der Interessenvertretung
eingesetzt. Daher begrüßt der DRPR den Vorschlag der de'ge'pol zur
Einrichtung eines Interessenbeauftragten beim Deutschen Bundestag als
Teil der öffentlichen Debatte. Mit dem Ziel, das Vertrauen in die
demokratische Willensbildung und ihre Entscheidungsträger zu stärken,
ist der Vorschlag diskussionswürdig. Dies gilt insbesondere für den
Ansatz, neben dem Absender auch Methodik und Entscheidungsträger als
Adressaten in den Fokus zu nehmen. Der Vorschlag steht dabei neben
anderen Maßnahmen, wie etwa dem vom DRPR ebenso geforderten
verpflichtenden Lobbyregister. Der DRPR wird sich an der weiteren
Debatte zum Interessenbeauftragten beteiligen und seine langjährigen
Erfahrungen einbringen.

Der DRPR ist insgesamt an der Stärkung der demokratischen Kultur
interessiert und setzt sich in diesem Sinne für Neuerungen ein.

ERKLÄRUNG

Erklärung zum Selbstverständnis und zur Arbeitsweise des DRPR Der
Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der
freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der
Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations
Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband deutscher Pressesprecher
(BdP) e.V., der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und
der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de'ge'pol) im
Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.
Ratsmitglieder sind Branchenexperten aus Unternehmen, Verbänden,
Agenturen und anderen Organisationen. Die Arbeit des Rats basiert auf




dem Deutschen Kommunikationskodex und anderen, aktuellen Kodizes. Der
DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Berufsfeld. Die
Ratsmitglieder arbeiten unabhängig und sind nur sich selbst und ihrem
Gewissen verpflichtet.

Die primäre Aufgabe des DRPR ist es, Missstände und Fehlverhalten
bei der Kommunikation mit Öffentlichkeiten zu benennen und
gegebenenfalls zu rügen. Der DRPR bearbeitet dabei alle Fälle, die in
Form von Beschwerden an ihn herangetragen werden oder die er (z.B.
aufgrund von Medienberichterstattung) in Eigeninitiative an sich
zieht. Der Rat behält sich vor, Fehlentwicklungen in der Branche
aktiv anzusprechen und sich ggf. mit öffentlichen Stellungnahmen in
die Diskussion einzumischen.

Hat der Rat einen Fall zur Bearbeitung angenommen, wird immer der
aktuelle Sachstand zum Thema nach der jeweiligen Quellenlage
recherchiert. Alle daran beteiligten Organisationen oder
Einzelpersonen werden um Stellungnahmen zu den Beschwerden gebeten.
In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen erfolgt eine
mündliche Anhörung im Rat. Im Anschluss daran bildet sich der Rat
eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder eine
Mahnung ausgesprochen wird, so geschieht dies als wohlbegründete
Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichtes
verwechselt werden.



Pressekontakt:
Geschäftsstelle des Deutschen Rates
für Public Relations
c/o Prof. Dr. Günter Bentele
Institut für KMW, Universität Leipzig
Postfach 100920
04009 Leipzig
Tel. 0341-9735 751
Fax 0341-9735 749
E-Mail: info(at)drpr-online.de
www.drpr-online.de

getragen von:
DPRG GPRA BDP de'ge'pol
des Deutschen
Rates für Public Relations e.V.
Oberwallstraße 24
10117 Berlin
Vorsitzender Dr. Jörg Schillinger
Stellv. Prof. Dr. Alexander Güttler
Vereinsregister Berlin VR 31817 B


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Datum: 03.12.2015 - 11:42 Uhr
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