PresseKat - "Brandgefahr in der Weihnachtszeit" - Expertengespräch der ERGO Versicherung

"Brandgefahr in der Weihnachtszeit" - Expertengespräch der ERGO Versicherung

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Welche Vorsichtsmaßnahmen das Brandrisiko in der Weihnachtszeit verringern

(firmenpresse) - Warmer Kerzenschein sorgt in der Weihnachtszeit für feierliche und gemütliche Stimmung. Jedes Jahr aber leider auch für in Flammen aufgehende Adventskränze und Weihnachtsbäume. Auch defekte elektrische Lichterketten und von elektrischer Weihnachtsdeko überlastete Steckdosen machen den Dezember zur Hochsaison für die Feuerwehr. Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO, erläutert, welche Vorsichtsmaßnahmen Brände verhindern können und warum Rauchmelder ein "Muss" sind.


Regelmäßig zur Weihnachtszeit nehmen Brandschäden um etwa 40 Prozent im Vergleich zu den Frühjahrs- bis Herbstmonaten zu. Meist sind brennende Adventskränze oder Christbäume die Ursache. Welche Maßnahmen helfen, die Brandgefahr zu verringern?

Viele Menschen wollen auf ihrem Weihnachtsbaum oder Adventskranz echte Kerzen leuchten sehen. Doch damit steigt auch die Brandgefahr. Daher ist es wichtig, dass Liebhaber von Wachskerzen einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, falls doch eine Kerze zu zündeln beginnt: So ist es wichtig, immer einen Eimer Wasser in Reichweite zu haben. Zudem ist es empfehlenswert, die Kerzen in eine feste Halterung aus nichtbrennbarem Material wie Metall zu stecken und weit entfernt von brennbaren Gegenständen wie Vorhängen oder Geschenkpapier zu platzieren. Die Kerzen sollten nicht unbeaufsichtigt brennen und rechtzeitig, also vor dem kompletten Herunterbrennen, gelöscht werden. Hier helfen Sicherheitskerzen, deren Docht knapp vor dem Kerzenboden endet. Und: Kerzen sowie Feuerzeuge und Streichhölzer von Kindern fernhalten! Was elektrischen Lichterschmuck anbelangt, sollten einzelne Steckdosen damit nicht überlastet werden. Sind beispielweise mehrere Lichterketten und weitere elektrische Geräte an nur einer Steckdose angeschlossen, können die Geräte durchschmoren und Brände verursachen.


Brandschutzexperten und Feuerwehren raten dazu, Rauchmelder in Privathaushalten zu installieren. Was leisten Rauchmelder? Gibt es in Deutschland eine Rauchmelderpflicht?





Rauchmelder verhindern zwar keine Brände, können aber zur Rettung von Menschen beitragen. Zum Beispiel, weil sie der Alarm rechtzeitig weckt und sie so vor Rauch und Flammen fliehen können. Denn besonders gefährlich sind Brände in der Nacht. Im Schlaf nehmen wir den Brandgeruch gar nicht oder erst sehr spät wahr. Der Grund: Im Gegensatz zum Gehör ist der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet. Das kann zur tödlichen Gefahr werden. Die bei einem Wohnungsbrand freigesetzten hochgiftigen Gase machen einen Menschen in kurzer Zeit bewusstlos und somit handlungsunfähig. Sind dagegen Rauchmelder installiert, lösen die Sensoren im Ernstfall einen lauten Piepton aus. Feuerwehren und Verbände fordern schon seit Jahren eine flächendeckende Rauchmelderpflicht. Da diese in Deutschland jedoch in den Bereich der Landesgesetzgebung fällt, sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Immerhin: In 13 Bundesländern besteht zumindest für Neubauten eine Rauchmelderpflicht. Zu den Mindestanforderungen gehört in der Regel, dass je ein Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert sein muss. Für den Einbau ist meist der Eigentümer verantwortlich, die Erhaltung der Betriebsbereitschaft ist hingegen unterschiedlich geregelt. Bei der Rauchmelderpflicht für Bestandswohnungen bestehen in manchen Bundesländern noch Übergangsfristen. Dagegen gibt es in Berlin, Brandenburg und Sachsen bisher noch überhaupt keine Rauchmelderpflicht. Aber auch das wird sich voraussichtlich in absehbarer Zeit ändern.


Welcher Versicherungsschutz ist notwendig, um nach einem Brand finanziell abgesichert zu sein?

Für die Schäden an der Wohnungseinrichtung springt die Hausratversicherung ein. Sie übernimmt die Kosten, wenn Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte im Haus dem Feuer zum Opfer gefallen sind. Sogar die Geschenke unterm Weihnachtsbaum sind durch die Police versichert. Das Eigenheim ist über die Wohngebäudeversicherung geschützt, und zwar von der Bodenplatte bis zum Dach. Ist das Haus teilweise oder ganz abgebrannt, trägt die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes. Übrigens sind auch Grundstücksbestandteile wie Zäune, Antennenanlagen oder Müllbehälterboxen sowie Nebengebäude wie Gewächs- und Gartenhäuser oder Carports versichert. Ebenfalls wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob versucht wurde, ein Feuer zu löschen, wie es gelöscht wurde oder welche Löschmittel genutzt wurden.
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Kurzfassung:

Brandgefahr an Weihnachten

Notwendige Vorsichtsmaßnahmen von Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO

- Tipps für Kerzen und Lichterketten
Bei brennenden Kerzen immer einen Eimer Wasser in Reichweite haben. Kerzen in eine feste Halterung aus nichtbrennbarem Material wie Metall stecken und weit entfernt von brennbaren Gegenständen platzieren. Die Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen und vor dem kompletten Herunterbrennen löschen. Hier helfen Sicherheitskerzen, deren Docht knapp vor dem Kerzenboden endet. Bei elektrischem Lichterschmuck darauf achten, ihn auf mehrere Steckdosen zu verteilen.

- Rauchmelder installieren
Eine deutschlandweite Rauchmelderpflicht gibt es zwar noch nicht. Dennoch ist es empfehlenswert, sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, anzubringen. Ihr Alarm kann Leben retten.

- Versicherungsschutz für Brandgefahr
Für die Brandschäden an der Wohnungseinrichtung wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum springt die Hausratversicherung ein. Das Eigenheim ist von der Bodenplatte bis zum Dach samt Gartenhaus, Carport und anderen Nebengebäuden und Grundstücksbestandteilen über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.12.2015 - 15:00 Uhr
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