PresseKat - Solar 9580 – Müssen Anleger ernsthaft Geld an Solar 9580 zurückzahlen?

Solar 9580 – Müssen Anleger ernsthaft Geld an Solar 9580 zurückzahlen?

ID: 1291671

München, 25.11.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, schreibt Reiner Hamberger für Solar 9580 anscheinend Anleger an und fordert diese auf, Umsatzsteuer, die im Rahmen der Pachtzahlungen an die Anleger geflossen sind, an Solar 9580 zurückzuzahlen.

(firmenpresse) - Viele Anleger sind nun verunsichert, ob sie tatsächlich verpflichtet sind, diese Rückzahlungen zu leisten.

In letzter Zeit haben sich bereits die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Nun laufen die Anleger also nicht nur Gefahr, dass ihre Investitionen vollständig verloren gehen, sondern Solar 9580 verlangt nun weiteres Geld zurück.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte besteht jedoch kein Rückzahlungsanspruch für Solar 9580 auf die anteilige Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger ausgezahlt hat. Insbesondere die Anleger, die diese Umsatzsteuer an das für sie zuständige Finanzamt ausgekehrt haben, verfügen nicht einmal mehr über das Kapital, welches nun geltend gemacht wird.

CLLB Rechtsanwälte raten daher dringend davon ab, die geforderten Beträge ohne Rücksprache mit einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt an Solar 9580 zurückzuzahlen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern im Zusammenhang mit Solar 9580, um deren Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems zu prüfen und gerichtlich durchzusetzen.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.





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Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Datum: 25.11.2015 - 17:12 Uhr
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Freigabedatum: 25.11.2015

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