PresseKat - Wildtierverbot für Zirkusse in Heilbronn entbehrt jeder Grundlage (FOTO)

Wildtierverbot für Zirkusse in Heilbronn entbehrt jeder Grundlage (FOTO)

ID: 1289996

(ots) -
Am 19. November hat der Stadtrat von Heilbronn ein Verbot der
Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben beschlossen. Die Entscheidung kam
fast zeitgleich mit der Eröffnung des diesjährigen Heilbronner
Weihnachtszirkusses, der in den vergangenen Jahren mit klassischen
Zirkusprogrammen, die auch die Präsentation von Wildtieren umfassten,
sehr große Erfolge beim Heilbronner Publikum feierte. Für das
Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" ist es daher nicht
nachvollziehbar, wie Oberbürgermeister Harry Mergel zu der
Einschätzung kommt, Zirkus mit Wildtieren entspreche angesichts eines
"gesellschaftlichen Wertewandels" nicht mehr dem Zeitgeist.

Zirkusunternehmen haben ihre Tierhaltung längst an modernsten
Standards ausgerichtet. Großzügige Freigehege mit
Beschäftigungsmöglichkeiten und eine Dressur, die sich an natürlichen
Verhaltensweisen orientiert, sind die Regel. Hiervon kann man sich
vor Ort selbst ein Bild machen. "Wir setzen auf Transparenz. Jeder
Heilbronner ist herzlich dazu eingeladen, sich von den hohen
Standards unserer Tierhaltung mit eigenen Augen zu überzeugen.", so
Dieter Seeger, Tierschutzbeauftragter des Heilbronner
Weihnachtszirkusses.

Zu Recht wurden in der vorangegangenen Diskussion rechtliche
Bedenken hervorgebracht. So ist die Haltung und Zurschaustellung von
Tieren im Zirkus auf Bundesebene klar geregelt. Kommunale
Wildtierverbote stehen zu den Gesetzen des Bundes im Widerspruch. Im
Jahr 2008 hat beispielsweise das Verwaltungsgericht in Chemnitz
entschieden, dass lokale Wildtierverbote gegen die im Grundgesetz
garantierte Freiheit der Berufsausübung verstoßen. Daraufhin wurde
ein bereits erlassenes Wildtierverbot wieder zurückgenommen.

Die Stadt benutzt die Mittel kommunaler Gesetzgebung, um
Politikfelder zu beeinflussen, in denen sie keine Befugnisse hat. Die




Frage, ob Wildtierhaltung im Zirkus mit dem Ziel des Tierschutzes
vereinbar ist, ist Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Im
Tierschutzgesetz ist geregelt, dass jeder Tierhalter einen
Eignungsnachweis vorweisen muss, so auch der Zirkus. Zusätzlich
wurden von einem Expertengremium "Leitlinien für die Haltung,
Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben" entwickelt und
ein Zirkuszentralregister zur verbesserten Kontrolle eingeführt. Die
Tierhaltung wird bei jedem Gastspiel aufs Neue durch Amtstierärzte
begutachtet. Keine andere Tierhaltung wird in Deutschland so
regelmäßig kontrolliert wie die im Zirkus.

Über diese Tatsachen setzt sich die Stadt Heilbronn mit ihrem
Beschluss hinweg. Das Verbot stellt eine Bevormundung der Heilbronner
Bürger dar, die inhaltlich unbegründet und rechtlich fragwürdig ist.

Der Text wurde von Daniel Burow geschrieben.



Pressekontakt:
Dirk Candidus,
Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus"
Telefon: 0176/84627788
Weblinks: http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de
http://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere
http://www.circusfreunde.org
Email: presse(at)tiere-gehoeren-zum-circus.de


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Datum: 23.11.2015 - 08:00 Uhr
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