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KÖTTER Security: Die Polizei entlasten, die innere Sicherheit stärken / Möglichkeiten polizeilicher Aufgabenübernahme durch private Dienstleister / Klar festgelegte Regeln als Voraussetzung (FOTO)

ID: 1286429

(ots) -
Wohnungseinbrüche, Wirtschaftskriminalität, Angriffe auf
Flüchtlingsunterkünfte: Nur einige Herausforderungen, vor denen die
Polizei steht. Gleichzeitig werfen leere öffentliche Kassen und die
auf den Staat zurollenden Pensionslasten die Frage auf, wie die
innere Sicherheit angesichts angespannter Haushaltslage künftig
umfassend zu gewährleisten ist. Eine wichtige Rolle kommt dem Ausbau
öffentlicher und privater Kooperationen zu. Mit Blick auf die
mögliche Übernahme polizeilicher Aufgaben durch qualifizierte private
Dienstleister fordert KÖTTER Security aber eindeutig festgelegte
Rahmenbedingungen. Der größte familiengeführte Sicherheitsanbieter
Deutschlands veröffentlichte heute in Essen konkrete Vorschläge.

"Entscheidender Erfolgsfaktor sind, neben den notwendigen
Qualifikationen der Mitarbeiter, insbesondere klare Regeln für die
Kooperation von Staat und Privat", sagt Ulrich Angenendt, u. a.
Geschäftsführer von KÖTTER Security, Düsseldorf. Dies betreffe
speziell die Aufgabendefinition, Personalauswahl und Entwicklung der
Schulungsinhalte sowie das Monitoring der privaten Kräfte im Dienst.
"Das alles muss unter Federführung der Polizei erfolgen",
unterstreicht der Sicherheitsexperte. Aus Sicht von Hans-Helmut
Janiesch, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Leitender
Polizeidirektor/Kriminaldirektor i. R, sollte dies durch
spezialgesetzliche Regelungen flankiert werden.

Das Spektrum möglicher Aufgabenübertragungen reicht von
Objektschutzaufgaben an öffentlichen und privaten Einrichtungen über
die Aufnahme von Bagatellunfällen bis hin zur Begleitung von
Schwertransporten. Erst im Sommer hatte eine vom
nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger eingesetzte
Expertenkommission allein für NRW Synergiepotenziale von 1.560
Stellen (je 1.754 Stunden pro Jahr) aufgeführt. Der Löwenanteil




entfällt mit rd. 73% auf folgende Aspekte: Wegfall der
Fundsachen-Entgegennahme und von Aufgaben aus Ruhestörungen, Verzicht
auf Einsätze aus Verkehrsbehinderungen und auf Einsätze mit hilflosen
Personen, Wegfall von Objektschutzaufgaben an privaten und
öffentlichen Objekten (Kategorien 5 und 6), Verzicht auf die
Begleitung von Großraum- und Schwertransporten sowie Wegfall der
Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5, also
sonstiger Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol oder anderer
berauschender Mittel (vgl. nachfolgendes Positionspapier "Aufgaben
für Qualitätsdienstleister und erforderliche Voraussetzungen).

Die Vorteile liegen auf der Hand: "Der polizeilichen Kernarbeit
wie Gefahrenabwehr, Vorbeugung von Straftaten und
Kriminalitätsbekämpfung kann so mehr Rückenwind gegeben werden",
betont Hans-Helmut Janiesch. Wie dringend erforderlich dies ist,
zeigen folgende Beispiele: Bundesweit ereigneten sich im vergangenen
Jahr allein über 150.000 Wohnungseinbrüche, die Aufklärungsquote
liegt mit knapp 16% sehr niedrig. In Großstädten drohen bestimmte
Viertel zu "No-go-Areas" zu werden. Und die Schäden durch
Wirtschafts- und Internetkriminalität belaufen sich allein
hierzulande auf mehrere zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Positionspapier "Polizeiliche Aufgabenentlastung"

Aufgaben für Qualitätsdienstleister und erforderliche
Voraussetzungen Qualitätsdienstleister, die über umfangreiche
Erfahrungen bei der Erbringung von Sicherheitsaufgaben für die
öffentliche Hand verfügen, können auch im Bereich der Polizeiarbeit
gezielt unterstützen und entlasten. Dies verdeutlicht die folgende
Übersicht potenzieller Tätigkeitsfelder für private Anbieter. Sie
knüpft an Vorschläge zur polizeilichen Aufgabenentlastung an, die
eine von NRW-Innenminister Ralf Jäger eingesetzte Expertenkommission
im Sommer vorgestellt hatte.

KÖTTER Security erweitert diesen Katalog jetzt um die
erforderlichen Voraussetzungen für die Aufgabenübernahme:

- Fundsachenentgegennahme: Diese Leistung kann problemlos erbracht
werden, da es eine reine Verwaltungs- bzw. Lagerungsaufgabe zur
Eigentumssicherung ist. Gefährliche Gegenstände sind weiter bei
den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren.
- Aufgaben aus Ruhestörungen: Diese können lediglich im Rahmen der
Voraufklärung wahrgenommen werden. Da es sich oft um
Straftatbestände handelt, muss die Ausführung unter Aufsicht
bzw. durch Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Neben
kommunikativen Deeskalationsmaßnahmen sind spezifische
Verteidigungstechniken zu schulen. Ggf. sind weitere
Zusatzqualifikationen gemäß den im Vorfeld zu definierenden
Anforderungen des Auftraggebers erforderlich.
- Einsätze mit hilflosen Personen: Derartige Tätigkeiten werden
bereits heute bei der Voraufklärung und auf Basis des
Jedermannsrechts durchgeführt. Allerdings gibt es einen zu
definierenden Prozentsatz, bei dem ein Eingreifen der Polizei
und eine polizeiliche bzw. ärztliche Übernahme des Einsatzes
unabdingbar erforderlich bleiben. Medizinische Hilfe und das
Analysieren einer Straftat kann durch den Dienstleister nur im
Rahmen der Voraufklärung erfolgen.
- Objektschutzaufgaben der Kategorien 5 u. 6: Objektschutzaufgaben
an privaten und öffentlichen Einrichtungen können nahezu ohne
Einschränkung erbracht werden. Hier ist ein Einsatz der Polizei
nicht erforderlich. Die Aus- und Weiterbildungen sind bereits
heute ausreichend. Optional sollten ergänzende Schulungen in
Verteidigungstechniken erfolgen.
- Einsätze aus Verkehrsbehinderungen: Da oft ein Eingriff in den
Straßenverkehr erforderlich ist, müssen diese unter
polizeilicher Aufsicht erfolgen. Die Voraufklärung kann hingegen
immer durch Dienstleister gewährleistet werden. Die Schulungen
richten sich nach den Anforderungen der Auftraggeber.
Verkehrsrechtliche Schulungen sind zwingend erforderlich.
- Begleitung von Schwertransporten: Diese Dienstleistung ist
unkritisch durchführbar, soweit es sich um reine Begleitaufgaben
handelt. Eine Streckenauswahl, also ein Eingriff in den direkten
Straßenverkehr, ist nicht möglich. Auch hier müssen die
Mitarbeiter ergänzende Verkehrsrechtsschulungen erhalten, die
sich aus der Aufgabenstellung des Auftraggebers ergeben.
- Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5:
Die Aufnahme von Verkehrsunfällen der Kategorie 5 (sonstiger
Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol/anderer
berauschender Mittel)ist ebenfalls zu leisten. Die Mitarbeiter
müssen hierzu entsprechend verkehrsrechtlich geschult werden.



Pressekontakt:
KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald
Pressesprecher
Wilhelm-Beckmann-Straße 7
45307 Essen
Tel.: (0201) 2788-126
Carsten.Gronwald(at)koetter.de


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Datum: 09.11.2015 - 11:54 Uhr
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