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Gesetzliche Protokollierungspflicht für Banken bei telefonischer Anlageberatung

ID: 128247

Gesetzliche Protokollierungspflicht für Banken bei telefonischer Anlageberatung sorgt für regelrechten Nachfrage Boom bei Systemen zur telefonischen Gesprächsaufzeichnung und für gute Laune beim TK-Handel.

(firmenpresse) - Um die Rechte von Privatanlegern zu stärken hat die Bundesregierung beschlossen, dass Banken und Sparkassen ab dem 01.01.2010 jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokollieren müssen und dem Anleger eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen ist. Dies gilt auch für telefonische Beratungen. Aus diesem Grunde rüsten sich immer Banken und Sparkassen mit Geräten zur Aufzeichnung von Telefongesprächen aus, um ihren Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten nachkommen zu können. Verstöße gegen diese neuen Anforderungen können von der BaFin (Bundesanstalt für Bankdienstleistungsaufsicht) mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.

„Die verstärkte Nachfrage aus dem Banken Bereich nach unseren fileAcall Mitschneidesystemen ist deutlich zu spüren. Banken und Finanzdienstleister müssen sich jetzt mit dem Thema beschäftigen, um entsprechend vorbereitet zu sein und Rechtssicherheit zu haben, sobald die neue Gesetzgebung greift.“ so ein Sprecher der Firma Speech Design.

Das Unternehmen bietet Einzelplatz- und Mehrplatz-Lösungen zur Gesprächsaufzeichnung an, die alle mit einem Kartenleser für eine sogenannte CryptoCard ausgestattet sind. Dies ermöglicht ein sicheres Ver- und Entschlüsseln von Gesprächsmitschnitten und wird damit selbst den hohen Sicherheitsanforderungen im Bankenumfeld gerecht. Ein Zugriff von Unbefugten auf die Mitschnitte ist damit nicht möglich. Ein zentrales Archivierungsprogramm, mit dem Aufzeichnungen von einem oder mehreren fileAcall Mitschnittsystemen über das Unternehmensnetzwerk (LAN) eingesammelt und in einem zentralen Archiv bereitgestellt werden können, ist ebenfalls verfügbar.



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Datum: 19.10.2009 - 16:35 Uhr
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Freigabedatum: 19.10.2009

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