PresseKat - Lärm durch Mähroboter – Ruhezeiten einhalten

Lärm durch Mähroboter – Ruhezeiten einhalten

ID: 1277432

(firmenpresse) - Kaum ein Thema führt zu so vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Lärm. Gesetzliche Rege-lungen zur Lärmvermeidung finden sich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Nach dieser dürfen in Wohngebieten Rasenmäher von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Ruhen müssen sie an Sonn- und Feiertagen. Diese Ruhezeiten sollten auch beim Einsatz von Mährobotern beachtet werden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vor-stand von Haus & Grund Bayern, hin.

Mähroboter sind fleißige Helfer im Garten, die eigenständig den Rasen mähen. Sie entscheiden also selbst wo gemäht werden muss und wo nicht. Noch ist es rechtlich nicht eindeutig geklärt, wie viele Stunden am Tag die Roboter ununterbrochen im Einsatz sein dürfen. Beim Einsatz der Mähroboter sollte aber unbedingt auch auf das Ruhebedürfnis des Nachbarn Rücksicht ge-nommen werden. Bei der Anschaffung sollte man deshalb die Lautstärke des Geräts berück-sichtigen. Viele Hersteller von Mährobotern bewerben ihre Geräte als besonders leise, in der Tat erreichen manche nur um die 60 Dezibel ¬– also die Lautstärke eines normalen Gesprächs oder eines Fernsehers auf Zimmerlautstärke – und sind damit in der Regel leiser als ein gewöhnlicher Rasenmäher. Die Einsatzzeiten der selbstfahrenden Rasenmäher sollten zudem so programmiert werden, dass die Nachbarn möglichst wenig gestört werden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von über 126.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Haus & Grund Bayern engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Aktuelle Themen sind derzeit unter anderem die Debatte um Mietrechtsänderungen sowie die energetische Sanierung von Immobilien.



drucken  als PDF  an Freund senden  Baum- und Heckenschnitt: Hobbygärtner dürfen zur Schere greifen Urlaubszeit – Zeigen Sie den Einbrechern die rote Karte
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 19.10.2015 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1277432
Anzahl Zeichen: 1397

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:

München


Telefon: 08954041330

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lärm durch Mähroboter – Ruhezeiten einhalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Starkregen: Schutzvorkehrungen können Schäden verhindern ...

Besonders aufmerksam sollten mögliche Schwachstellen, wie niedrige Hauseingänge, Außenkellertreppen und Kellerfenster, überprüft werden. Hier ist die Gefahr besonders groß, dass im Fall eines Starkregens Wasser in das Haus eindringt. Es sollte ...

Alle Meldungen von Haus & Grund Bayern