(firmenpresse) - Der ein oder andere Baum oder die Hecke benötigen nun vielleicht ein wenig Pflege. Doch ist es zurzeit überhaupt erlaubt zu Heckenschere zu greifen? Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass Bäume und Hecken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt und zurück geschnitten werden dürfen. Hobbygärtner können jedoch aufatmen: Bäume, die in „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ stehen, sind von diesem Verbot ausgenommen. Hierunter fallen auch Bäume in Haus- und Kleingärten. Auch bei Hecken ist ein schonender Form und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen während des ganzen Jahres erlaubt. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Wer einen Baum fällen möchte, sollte aber unbedingt vorher abklären, ob es in seiner Gemeinde eine Baumsatzung gibt, die das Fällen bestimmter Bäume verbietet bzw. eine Genehmigung da-für verlangt. Auch wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorha-ben zurückgestellt werden. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Deswegen müs-sen sie – bevor Sie die Heckenschere ansetzen – unbedingt prüfen, ob sich Vögel in Ihrer Hecke ein Nest gebaut haben. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von über 126.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Haus & Grund Bayern engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Aktuelle Themen sind derzeit unter anderem die Debatte um Mietrechtsänderungen sowie die energetische Sanierung von Immobilien.