(firmenpresse) - Klirrende Kälte – milde Temperaturen! Dieser Wechsel macht auch den Wasserrohren zu schaf-fen. Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen friert und bei milden Tempera-turen wieder taut, können die Rohre platzen. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin. Im schlimmsten Fall sind diese Schäden nicht sofort sichtbar, son-dern das Wasser versickert unbemerkt in den verputzten oder gekachelten Wänden. Wenn es dann zu Tage tritt, kommen zu den Feuchtigkeitsschäden oft noch Probleme mit Schimmel. Ge-rade Vermieter sollten daran denken, dass sie unter Umständen schadenersatzpflichtig werden können, wenn Eigentum der Mieter, etwa Möbel, die sich in den betroffenen Räumen befinden, durch solche Leitungswasserschäden beschädigt wird.
Doch Hauseigentümer können vorbeugen. Alle Räume im Gebäude sollten ausreichend geheizt sein. Gerade wenn Räume nicht ständig genutzt werden, sollten die Heizungen nicht ganz aus-gestellt werden. Nur wenn stets gleichmäßige und ausreichende Temperaturen herrschen, be-steht ein guter Schutz vor geplatzten Wasserrohren. Das kann auch die Frostschutzstellung am Heizungsventil nicht leisten, da sie lediglich dafür sorgt, dass die Heizkörper nicht einfrieren. Die Rohre in den Wänden werden nicht geschützt. Handeln sollten Hauseigentümer spätestens dann, wenn Heizkörper kalt bleiben oder kein Wasser mehr aus den Leitungen kommt. Zwar ist es dann „zu spät“, die Leitungen sind eingefroren, doch kann der Schaden noch kleiner gehalten werden.
Ausreichendes Heizen ist wichtig zur Vorbeugung. Genauso wichtig ist spätestens im Schadens-fall jedoch ein ausreichender Versicherungsschutz. Für das Gebäude ist der Abschluss einer Leitungswasserversicherung sinnvoll, sofern diese Versicherung nicht von der Wohngebäude-versicherung mit umfasst wird. Für Möbel, Elektrogeräte und sonstige Gegenstände in der Woh-nung sollte – nicht nur im Falle von Leitungswasserschäden – eine Hausratversicherung vor-handen sein. Und im Falle einer Vermietung sollte jeder Vermieter für eine ausreichende Haft-pflichtversicherung sorgen.
Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 125.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Haus & Grund Bayern engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Aktuelle Themen sind derzeit unter anderem die Debatte um Mietrechtsänderungen sowie die energetische Sanierung von Immobilien.