Accessio / Driver & Bengsch AG: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts auf
(firmenpresse) - München, den 6. Oktober 2015: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. August 2015 ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12.Juni 2014 aufgehoben. Geklagt hatte in dem Verfahren ein von CLLB Rechtsanwälte betreuter Anleger, der aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Anlageberatung hohe Verluste erlitten hatte.
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass das OLG Schleswig den Kläger in seinen Grundrechten verletzt habe, weil er ihm nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt habe.
„Der Bundesgerichtshof bestätigt damit im Ergebnis unsere Rechtsansicht, wonach die Vorgehensweise des OLG Schleswig, wichtige Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden, keinesfalls rechtmäßig sein kann “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt. „Erfreulich ist auch, dass der Bundesgerichtshof nun deutliche Worte gefunden hat. Denn die Bezugnahme auf grundrechtliche Verletzungen der Klägerrechte kann nur als handfeste Zurechtweisung des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof gewertet werden. Wir hoffen daher, dass das OLG dies nun anerkennt und zukünftig wieder versuchen wird, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de