(ots) - 
   Viele Unternehmen, die bis jetzt auf große Cloud-Service-Anbieter 
wie Amazon Web Services oder Google vertraut haben, sind durch das 
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015 
verunsichert. Durch dieses Urteil wurde das "Safe 
Harbor"-Datenschutzabkommen für ungültig erklärt. Das Abkommen aus 
dem Jahr 2000 berechtigte Unternehmen dazu, personenbezogene Daten 
aus EU-Ländern an Firmen in den USA zu übermitteln. Doch schürten 
nicht zuletzt die Enthüllungen von Edward Snowden vor zwei Jahren das
Misstrauen gegen den Safe-Harbor-Pakt. Nun hat der EuGH entschieden, 
dass die Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch 
US-Behörden geschützt sind und das Land eben keinen "sicheren Hafen" 
bietet.
   In einem exklusiven Whitepaper, das unter 
www.plusserver.com/datacenter zum Download zur Verfügung steht, hat 
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Hennrich von der Kanzlei BMT die 
wichtigsten Fakten zur Entscheidung des EuGH zusammengefasst. 
Hennrich hat zum Thema Cloud Computing und Datenschutz an der 
Universität Passau promoviert. Das Fazit des Whitepapers: "Das 
Safe-Harbor-Urteil des EuGH ist für Unternehmen von Bedeutung, die 
(auch) auf US-amerikanische IT-Ressourcen zurückgreifen. [...] Für 
Unternehmen ist das Safe-Harbor-Urteil hierbei ein weiterer Grund, 
verstärkt auf die Nutzung von Cloud-Ressourcen in der EU zu setzen."
   Bereits im März 2015 hatte Whistleblower Edward Snowden im Rahmen 
des Branchenevents WHD.global an die Hostinganbieter appelliert, dem 
Thema Datenschutz die höchste Priorität zu widmen. In seiner 
Live-Video-Keynote vertrat er einen klaren Standpunkt: "Ich denke, 
dass Provider, die jetzt damit anfangen, die Interessen ihrer Kunden 
zu wahren, einen Wettbewerbsvorteil haben werden - unabhängig von 
aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung." Entsprechende Maßnahmen 
der Hoster dürften nun tatsächlich zu deren Vorteil ausfallen.
   "Das Urteil hat das Thema Datenschutz erneut in den Fokus des 
Interesses gerückt und zwingt viele Unternehmen nun zum Handeln", 
kommentiert Thomas Strohe, Geschäftsführer der PlusServer GmbH aus 
Köln, die Situation. "Auch wenn die meisten großen Cloud-Anbieter 
bereits über eigene Rechenzentren in Europa verfügen, drohen in den 
USA bereits neue Gesetze, welche den Datenschutz weiter beschneiden. 
Diese sollen es den Behörden gestatten, auch auf bei US-Unternehmen 
gespeicherte Daten zuzugreifen, wenn diese sich außerhalb der 
Vereinigten Staaten befinden", fährt Strohe fort. "So erhält nicht 
nur der Speicherort der Daten, sondern auch das Herkunftsland des 
datenverarbeitenden Unternehmens erneut eine sehr hohe Relevanz bei 
der Entscheidung für einen Anbieter."
   "Als deutscher Managed-Hosting-Provider mit acht Rechenzentren in 
Deutschland können wir unseren Kunden garantieren, dass die strengen 
deutschen Datenschutzgesetze bei uns eingehalten werden", erläutert 
PlusServer-CIO Thomas Noglik, in dessen Zuständigkeit auch das Thema 
Datenschutz fällt. "Wenn sich Unternehmen entscheiden, aufgrund des 
Urteils ihren Cloud-Anbieter zu wechseln, können wir diese auch im 
Hinblick auf den Migrationsaufwand beruhigen. Unsere erfahrenen 
Hosting- und Cloud-Experten planen gemeinsam mit dem Kunden seine 
Infrastruktur in unseren Rechenzentren und unterstützen ihn dabei, 
seine Daten ohne Ausfallzeiten zu migrieren."
Pressekontakt:
Kirsten Nothbaum, presse(at)plusserver.com, 02203-1045-3577, 
www.plusserver.com