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Filmfonds in der Steuerfalle

ID: 127311

Finanzamt fordert von Cinerenta-Anlegern hohe Nachzahlungen

(firmenpresse) - Erfurt, 15. Oktober 2009. Wer keinen Gewinn erzielen will, kann auch keine Verlustzuweisungen steuerlich geltend machen. So könnte man die Entscheidung der Bayerischen Finanzverwaltung, die Steuervorteile für die Cinerenta Medienfonds I bis 5 abzuerkennen, auf einen Nenner bringen. Den rund 8.500 Anlegern drohen dadurch Steuernachforderungen im dreistelligen Millionenbereich. Damit sind die Cinerenta-Fonds, statt zu einem Steuersparmodell für Anleger zu werden, zu einem Steuerzahlmodell für das Finanzamt geworden.

Finanzfachleute schätzen, dass die Anleger über 360 Mio. Euro an den Fiskus zahlen dürfen. Das Landgericht München hatte bereits Ende September die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Fonds wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

"Das alles ist sicherlich ein Schock für die Cinerenta-Anleger, die nun wegen einer Fehlkonstruktion der Kapitalanlage vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten werden", erklärte Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt. "Anleger sollten nun prüfen, ob sie Schadenersatz beispielsweise gegen die Fonds-Verantwortlichen oder die Treuhänderin der Fonds geltend machen können", betont die DVS-Geschäftsführerin. So seien bereits mehrfach entsprechende Schadenersatzprozesse von Anlegern gewonnen worden.

Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft "Medienfonds" eingerichtet und bündelt darin die Interessen der geschädigten Anleger. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.



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Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Datum: 15.10.2009 - 13:25 Uhr
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