(ots) - Der Bundesverband öffentlich bestellter und
vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger(BVS) unterstützt
die zehn Kernhandlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und
Verwaltung, die die Reformkommission "Bau von Großprojekten" in ihrem
Abschlussbericht vom 29. Juni 2015 vorgelegt hat. Gefordert werden
unter anderem ein von Beginn an kooperatives Vorgehen nach der Devise
"Erst planen, dann bauen" inklusive ehrlicher, objektiver
Risikoanalyse und eine qualifizierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,
die nicht den Fehler begeht, im billigsten Angebot automatisch das
ökonomisch Vorteilhafteste zu erblicken.
Angesichts sich mehrender Fälle kostenintensiver Fehlentwicklungen
auf Großbaustellen der öffentlichen Hand (Stuttgart 21,
Elbphilharmonie in Hamburg, Sanierung von Oper und Schauspiel in Köln
- um nur einige zu nennen) und auch im Lichte der erneuten Zuspitzung
beim "Pannenflughafen" Berlin/Brandenburg, ist der von der Kommission
eingeforderte "grundlegende Kulturwandel" dringend geboten.
Ansonsten droht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bau- und
Planungskompetenz des Staates endgültig zu versiegen.
"Den abstrakten Erkenntnissen müssen jetzt konkrete Taten folgen",
sagt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für
Bauablaufstörungen und Schatzmeister des BVS-Bayern, Herr Dipl.-Ing.
(FH) Michael Bieber. "Dazu gehört neben der Anpassung des
Vergaberechts und einer gewissenhaften Projektvorbereitung auch, dass
sich die in den letzten Jahren mehrende Unart des ständigen Streitens
hin zu einer partnerschaftlichen Projektzusammenarbeit ändert. Diese
muss von 'Oben' vorgelebt und den Behörden, aber auch den am Bau
beteiligten Firmen als Leitbild aufgetragen werden. Ein nachweislich
unkooperatives Verhalten sollte für die Einzelnen auch Folgen haben
können. Da ein Streit auch bei kooperativen Verhalten der Parteien
nicht ausgeschlossen werden kann, sollte, auf Grund der
Verfahrenslängen an deutschen Gerichten, der Punkt 6 der Empfehlungen
der Reformkommission forciert werden und möglichst zeitnah ein
außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung eingerichtet werden,
so dass im Idealfall noch während des Bauens der Streit geschlichtet
werden kann. Hier könnten gerade die öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen technische Unterstützung leisten."
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André Ricci (Pressereferent im BVS)
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