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Orientierung für Anleger und Betreiber: VEGIS und Osborne Clarke präsentieren Gutachten zum rechtssicheren Betrieb von Studentenwohnheimen (FOTO)

ID: 1271141

(ots) -
Für Studenten gestaltet sich die Wohnungssuche derzeit immer
schwieriger: Unistädte wie Frankfurt, Köln oder München sind auch bei
vielen anderen Menschen begehrt. Der Trend, zurück in die Stadt zu
ziehen sowie der Zustrom durch Flüchtlinge sorgt für angespannte
Wohnungsmärkte. Eine Alternative für Kapitalanleger bieten daher
Studentenwohnheime. Studentenappartements haben sich inzwischen als
neue Asset-Klasse etabliert. Diese werden derzeit vielfach neu
gebaut; ihr Betrieb ist jedoch eng mit rechtlichen Rahmenbedingungen
verknüpft, die nicht auf den ersten Blick eindeutig sind. Gemeinsam
mit der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat der
Immobiliendienstleister und Spezialist für Studentisches Wohnen VEGIS
Immobilien deshalb ein Gutachten erarbeitet, das bei Investoren und
Betreibern für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Insbesondere geht
es dabei um die BGH-Entscheidung vom 13. Juni 2012 zum Rechtsbegriff
des "Studentenwohnheims".

"Die Tücke steckt oft im Detail", erklärt VEGIS-Geschäftsführer
Lutz Dammaschk bei der Vorstellung des Gutachtens auf der
Immobilienmesse Expo Real in München. "Allein die Definition, was ein
Studentenwohnheim ist und was nicht, muss genau beachtet werden, wenn
ein rechtssicherer und wirtschaftlich erfolgreicher Betrieb
gewährleistet werden soll." Das Gutachten analysiert bestehende
Gerichtsurteile und gibt Empfehlungen für Eigentümer/Investoren und
künftige Betreiber.

Ein Fehler, der oft begangen werde, sei beispielsweise die Öffnung
des Angebotes für andere Nutzergruppen. "Damit verliert der Betreiber
im schlimmsten Fall die Möglichkeit, das Rotationsprinzip anwenden zu
können, was aber laut Gesetz ein zwingend erforderlicher Bestandteil
eines Wohnheims ist", so Rechtsanwalt Jürgen Ehrlichmann von Osborne
Clarke, Köln weiter. Alle Studenten sollen damit die Möglichkeit




bekommen, während ihres Studiums einen Wohnheimplatz zu erhalten.
Deswegen dürften die Verträge jeweils nur für einen kurzen Zeitraum
geschlossen werden. Für "normale" Mieter gelte dieses Prinzip jedoch
nicht. Biete man ihnen eine Wohnung an, könnten sie gegen die knappe
Vertragsdauer klagen. Über diese und weitere juristische Fallstricke
klärt das neue Gutachten auf. Es kann über die Website der VEGIS
Immobilien bezogen werden: www.vegis-immobilien.de.

Die VEGIS UNTERNEHMENSGRUPPE ist ein seit 1984 bundesweit tätiges
Dienstleistungsunternehmen der Immobilienwirtschaft. Mit seinen rund
130 Mitarbeitern steht VEGIS für individuelle Servicepakete und eine
praxisnahe Unterstützung bei allen Fragen rund um die Immobilie. Die
VEGIS Unternehmensgruppe verwaltet und vermietet derzeit an rund 63
Objektstandorten einen Wohn- und Gewerbeimmobilienbestand von ca.
17.000 Einheiten. Davon werden rund 4.000 vom Geschäftsbereich VEGIS
Campus bewirtschaftet. Weitere Informationen:
www.vegis-unternehmensgruppe.de

Die VEGIS UNTERNEHMENSGRUPPE finden Sie auf der Expo Real in Halle
A1, an Stand 130 (IVD)

Osborne Clarke berät weltweit führende Unternehmen in ausgewählten
Industriesektoren. Im Bereich studentisches Wohnen hat die Kanzlei
führende Marktakteure erfolgreich bei Pionier-Projekten in mehreren
europäischen Ländern, u.a. in Deutschland begleitet. Weitere
Informationen: www.osborneclarke.com

Osborne Clarke finden Sie auf der Expo Real in Halle A1, Stand 430



Pressekontakt:
Christopher Martin, FuP Marketing und Kommunikation
Tel.: 069 / 95 43 16 0; Mobil: 0170 / 935 96 11; Fax: 069 / 95 43 16
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E-Mail: christopher.martin(at)fup-kommunikation.de


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Datum: 05.10.2015 - 12:08 Uhr
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