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Alte Bausubstanz und moderner Wohnkomfort
Wohnen im Denkmal: Behördliche Auflagen beachten
Ein Baudenkmal als privates Wohnhaus zu nutzen, ist immer etwas
Besonderes. Dazu gehört auch, dass sich der Besitzer einer
denkmalgeschützten Immobilie mit besonderen Auflagen
auseinandersetzen muss. Wenn zum Beispiel ein Gründerzeithaus, ein
altes Bauernhaus oder ein mittelalterlicher Fachwerkbau als
Einzeldenkmal ausgewiesen sind oder ein Siedlungshaus gemeinsam mit
vielen anderen unter Ensembleschutz steht, dann hat das
unterschiedliche Auflagen zur Folge. Auf jeden Fall sind Umbauten und
Modernisierungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde
abzustimmen. Diese achtet darauf, dass bauliche Maßnahmen nicht den
Erhalt der Denkmaleigenschaften gefährden, die in der
"denkmalrechtlichen Anordnung" festgelegt sind.
Unterstützungen für den Erhalt gesellschaftlicher und kultureller
Werte
Worauf es ankommt, damit man den Erhalt alter Bausubstanz mit
modernem Wohnkomfort in Einklang bringt, erklärt ein aktueller
Ratgeber. Herausgegeben hat es die Verbraucherschutzorganisation
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer
Informationszentrum Raum und Bau IRB. Wie sich Wohnen und Leben im
Denkmal trotz der höheren Aufwendungen für Renovierungs-,
Modernisierungs- und Umbauarbeiten dennoch rechnen können, zeigt der
Ratgeber ebenfalls. Zum Beispiel können Hausbesitzer oder Käufer
günstige Kredite und Zuschüsse über die KfW Förderbank nutzen. Und da
der Erhalt von Baudenkmalen eine wichtige gesellschaftliche und
kulturelle Aufgabe darstellt, bieten Staat und Länder auch
steuerliche Vergünstigungen, mit denen sich die Mehraufwände im
Denkmal zumindest teilweise kompensieren lassen.
Baupartner mit Erfahrung in denkmalgeschützten Objekten auswählen
Auf jeden Fall zu empfehlen ist die Planung und Umsetzung von
baulichen Maßnahmen mit Fachleuten, die Erfahrung und nachweisbare
Expertise im Umgang mit alten Bautechniken und den besonderen
Gegebenheiten der Arbeit in denkmalgeschützten Gebäuden haben.
Informationsadressen dazu liefert ebenfalls der Ratgeber, der unter
www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden kann.
Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auf unserer
Homepage unter www.bsb-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
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