(ots) - Rechtsaufsicht: Reformprogramm "MDR 2017" steht
mit Vorgaben des Staatsvertrages in Einklang
Der MDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Montag, 7.
September 2015, in Leipzig ausführlich über den Strategieprozess "MDR
2017" informiert. Mitarbeiter aus den Projektgruppen innerhalb des
Senders stellten die wichtigsten Weichenstellungen auf dem Weg zum
integrierten trimedialen Multimediahaus vor. Es herrschte Einigkeit
in dem Aufsichtsgremium, dass der Strategieprozess wichtig für die
Zukunftsfähigkeit des MDR sei und deshalb mit unverminderter Kraft
weiter geführt werden müsse.
Das Reformprogramm "MDR 2017", mit dem der Mitteldeutsche Rundfunk
sich mit Blick auf Veränderungen im digitalen Medienmarkt und das
veränderte Nutzungsverhalten des Fernseh- und Radiopublikums sowie
der Nutzerinnen und Nutzer in den Telemedien restrukturieren will,
verstößt nicht gegen Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags oder
allgemeine Rechtsvorschriften. Zu diesem Ergebnis kam die sächsische
Staatskanzlei, die derzeit die Rechtsaufsicht über den
Mitteldeutschen Rundfunk ausübt, in einer formellen
rechtsaufsichtlichen Prüfung auf Antrag der thüringischen
Staatskanzlei.
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Walter Kehr, Telefon 0341/300 6400 oder Walter.Kehr(at)mdr.de