PresseKat - Redaktionsdurchsuchungen waren verfassungswidrig / Zeitungsverlegerverband begrüßt Urteil des Bund

Redaktionsdurchsuchungen waren verfassungswidrig / Zeitungsverlegerverband begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

ID: 1255298

(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt,
wonach die Durchsuchungen in den Redaktionsräumen der
WELT-Gruppe/"Berliner Morgenpost" sowie der Privaträume eines
Redakteurs im November 2012 verfassungswidrig waren. "Dieses Urteil
stärkt die Pressefreiheit", damit würden Journalisten besser als
bisher vor Einschüchterungsversuchen der Strafverfolgungsbehörden
geschützt, erklärte eine Sprecherin. "Freie Medien brauchen
Informanten, die nicht in der Angst leben, bespitzelt zu werden, und
Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können."

Das Bundesverfassungsgericht habe mitgeteilt, dass eine
Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten
"nicht vorrangig dem Zweck dienen darf, den Verdacht von Straftaten
durch Informanten aufzuklären". Die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts habe damit den Verfassungsbeschwerden des
Journalisten, der damals als Chefreporter die Polizeiredaktion der
"Berliner Morgenpost" leitete und heute im Investigativressort von
WELTN24 tätig ist, sowie der Axel Springer SE stattgegeben. Die
"Berliner Morgenpost" gehört inzwischen zur Funke Mediengruppe.

Zum Hintergrund: Am 28. November 2012 wurden die Privaträume und
der Arbeitsplatz eines Chefreporters der "Berliner Morgenpost" von
Beamten des Berliner Landeskriminalamts im Auftrag der
Staatsanwaltschaft durchsucht. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er
habe einen Polizeibeamten bestochen. Im Oktober 2014 wurde das
Verfahren eingestellt, weil sich der Tatvorwurf nicht bestätigt hat.
Eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft
wurde im März 2013 vom Landgericht Berlin zunächst abgelehnt. Es
entschied, dass die Durchsuchungen verhältnismäßig und mit der
Pressefreiheit zu vereinbaren seien. Gegen diesen Beschluss legten




der Redakteur und die Axel Springer SE Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht ein, der Beschwerde wurde heute
stattgegeben.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de


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Datum: 28.08.2015 - 15:37 Uhr
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