PresseKat - Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mietsenkung dank falscher Quadratmeterangabe

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mietsenkung dank falscher Quadratmeterangabe

ID: 1254101

Wie eine falsche Quadratmeterangabe die Miete mindern kann - aber nicht muss

(firmenpresse) - Magdeburg, 26.08.2015. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Möglichkeit aufmerksam, fĂŒr den Fall einer falschen Quadratmeterangabe eine Mietminderung zu verlangen. "Eine Mietminderung ist zwar nicht immer möglich, doch weichen die Daten aus dem Mietvertrag zu stark von der RealitĂ€t ab, ist dies fĂŒr Mieter gut zu wissen", so Thomas Filor. Der Mietvertrag gibt Auskunft darĂŒber, wie viel Miete monatlich gezahlt werden muss. Doch welche Rolle spielen die Quadratmeterzahl oder die Anzahl der RĂ€ume bei der individuellen Festlegung? „Fakt ist: Weicht die WohnungsflĂ€che von den Angaben im Mietvertrag um mehr als 10 Prozent ab, berechtigt das zu einer Mietminderung. Nichtsdestotrotz kommt es letztendlich auf die Angaben im Vertrag an“, bestĂ€tigt Immobilienexperte Thomas Filor.

Unterdessen teilt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 11 C 545/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit, dass auch folgendes im Mietvertrag angegeben werden kann: Neben einer ungefĂ€hren Quadratmeterzahl kann auch angegeben werden, dass sich der rĂ€umliche Umfang der gemieteten Sache aus der Angabe der vermieteten RĂ€ume ergibt. So lag dem Amtsgericht ein Fall vor, in dem ein Mieter gezahlte Mieten und Betriebskosten zurĂŒckverlangt, da die vertraglich aufgefĂŒhrten „ca. 220 qm“ tatsĂ€chlich unterschritten wurden. Der Mietvertrag wies eine Besonderheit auf: Nach der FlĂ€chenangabe war ausdrĂŒcklich aufgefĂŒhrt, dass diese Angabe wegen möglicher Messfehler nicht der Festlegung des Mietgegenstandes diene. Der rĂ€umliche Umfang der gemieteten Sache ergebe sich aus der Angabe der vermieteten RĂ€ume. Aufgrund dieser Klausel entschied das Gericht, dass der Vermieter dem Mieter nichts zurĂŒckzahlen mĂŒsse.

Schließlich könne in der Vereinbarung keine Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden, denn aus der Regelung geht klar hervor, dass sich der Umfang der vermieteten FlĂ€che nach den genannten RĂ€umen und nicht nach der Quadratmeterangabe richten soll. „Der besagte Vermieter muss einzig die nĂ€chste Betriebskostenabrechnung nach der richtigen FlĂ€chenangabe erstellen“, erklĂ€rt Thomas Filor abschließend.






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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tĂ€tig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden mĂŒssen.





Leseranfragen:

Thomas Filor
LennĂ©straße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 26.08.2015 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Thomas Filor
Stadt:

Magdeburg


Telefon: 039153645400

Kategorie:

Bau & Immobilien


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