Wie eine falsche Quadratmeterangabe die Miete mindern kann - aber nicht muss
(firmenpresse) - Magdeburg, 26.08.2015. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Möglichkeit aufmerksam, fĂŒr den Fall einer falschen Quadratmeterangabe eine Mietminderung zu verlangen. "Eine Mietminderung ist zwar nicht immer möglich, doch weichen die Daten aus dem Mietvertrag zu stark von der RealitĂ€t ab, ist dies fĂŒr Mieter gut zu wissen", so Thomas Filor. Der Mietvertrag gibt Auskunft darĂŒber, wie viel Miete monatlich gezahlt werden muss. Doch welche Rolle spielen die Quadratmeterzahl oder die Anzahl der RĂ€ume bei der individuellen Festlegung? âFakt ist: Weicht die WohnungsflĂ€che von den Angaben im Mietvertrag um mehr als 10 Prozent ab, berechtigt das zu einer Mietminderung. Nichtsdestotrotz kommt es letztendlich auf die Angaben im Vertrag anâ, bestĂ€tigt Immobilienexperte Thomas Filor.
Unterdessen teilt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 11 C 545/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit, dass auch folgendes im Mietvertrag angegeben werden kann: Neben einer ungefĂ€hren Quadratmeterzahl kann auch angegeben werden, dass sich der rĂ€umliche Umfang der gemieteten Sache aus der Angabe der vermieteten RĂ€ume ergibt. So lag dem Amtsgericht ein Fall vor, in dem ein Mieter gezahlte Mieten und Betriebskosten zurĂŒckverlangt, da die vertraglich aufgefĂŒhrten âca. 220 qmâ tatsĂ€chlich unterschritten wurden. Der Mietvertrag wies eine Besonderheit auf: Nach der FlĂ€chenangabe war ausdrĂŒcklich aufgefĂŒhrt, dass diese Angabe wegen möglicher Messfehler nicht der Festlegung des Mietgegenstandes diene. Der rĂ€umliche Umfang der gemieteten Sache ergebe sich aus der Angabe der vermieteten RĂ€ume. Aufgrund dieser Klausel entschied das Gericht, dass der Vermieter dem Mieter nichts zurĂŒckzahlen mĂŒsse.
SchlieĂlich könne in der Vereinbarung keine Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden, denn aus der Regelung geht klar hervor, dass sich der Umfang der vermieteten FlĂ€che nach den genannten RĂ€umen und nicht nach der Quadratmeterangabe richten soll. âDer besagte Vermieter muss einzig die nĂ€chste Betriebskostenabrechnung nach der richtigen FlĂ€chenangabe erstellenâ, erklĂ€rt Thomas Filor abschlieĂend.
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tĂ€tig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden mĂŒssen.
Thomas Filor
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