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US Hypotheken Renditefonds GmbH & Co. KG 1 und 2: Anleger werden hohe Verluste erleiden. CLLB Rechtsanwälte raten Anlegern, Schadensersatzansprüche pr

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Berlin, 24.08.2015 – Die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds US Hypotheken Renditefonds 1 GmbH & Co. KG und US Hypotheken Renditefonds 2 GmbH & Co. KG stehen vor einem Scherbenhaufen: Es wird berichtet, dass sie Verluste bis zu 95 % ihres eingesetzten Kapitals zu erwarten haben, wenn die Liquidation der Fonds abgeschlossen ist.

(firmenpresse) - Geschäftsmodell der Fonds war es, eine Vielzahl an Hypothekenkrediten an US amerikanische gewerbliche Kreditnehmer mit möglichst hohen Zinsen zu vergeben. Die Darlehen sollten mit Grundschulden gesichert werden, wobei das Darlehen nicht höher sein sollte als 80 % des jeweils gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Auf diese Weise sollte z. B. beim Renditefonds 2 ein Gesamtmittelrückfluss von 167,75 % der Investitionseinlage erfolgen. Zudem sollten die Ausschüttungen durch Nutzung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA für Anleger ohne weitere Einkünfte in den USA bis zu einer Beteiligung von USD 35.000,00 weitgehend steuerfrei erfolgen. In einer damaligen Präsentation der HPC Capital zum US Hypotheken 2 Renditefonds 2 heißt es, dass ein Eigenkapitalverlust sehr unwahrscheinlich sei, der Fonds könne bis zu einem tatsächlichen Kreditausfall von über 10 % p.a. die gezeichnete Einlage zu 100 % zurückzahlen. Geworben wurde auch mit zusätzlichem Ausschüttungspotential durch konservative Planungen & Rückstellungen. Hiervon ist man inzwischen Lichtjahre entfernt.

Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie etwas tun können, um sich von ihren Verlusten zu befreien oder diese zumindest deutlich zu reduzieren. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die Hunderte Anleger verschiedenster geschlossener Beteiligungen vertritt, empfiehlt geschädigten Anlegern durch einen spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.

Wurde ein Anleger nicht rechtzeitig, verständlich und vollständig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet sind. Darüber hinaus mussten Banken und Sparkassen, die im Rahmen ihrer Beratung zur Zeichnung dieser Beteiligungen geraten haben, über vereinnahmte Rückvergütungen aufklären, die sie als Provisionen für die Vermittlung der Beteiligungen kassiert haben. Haben sie diese sogenannten Kick-back-Zahlungen verschwiegen, kommen Schadensersatzansprüche auch aus diesem Grunde in Betracht.





Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Prüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 26.08.2015 - 08:57 Uhr
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