PresseKat - Sporthallen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind Pflicht

Sporthallen: Regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind Pflicht

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TÜV Rheinland: Verantwortung für Sicherheit obliegt dem Eigentümer / Prüfung von tragenden Bauteilen, Fassaden und Unterhangdecken

(PresseBox) - Ob Schulsport, Vereinstraining oder Seniorenturnen: In Sporthallen treffen sich viele Gruppen, um sich gemeinsam zu bewegen. Dass dabei jeder sicher sein kann, liegt in der Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise Betreibers: Er muss das Gebäude regelmäßig auf seine Sicherheit hin prüfen und instand halten. Um den Bauwerkszustand hinsichtlich der Verkehrs- und Standsicherheit zu ermitteln und zu bewerten, sind regelmäßige Prüfungen an diesen Bauwerken nach ARGEBAU / VDI Richtlinie 6200 notwendig.
?Bei der Standsicherheitsprüfung werden alle tragenden Bauteile wie Stützen, Wände, Dach/ Deckenträger intensiv überprüft?, sagt Rainer Gößmann, TÜV Rheinland-Experte für Bauwerksprüfung. ?Außerdem sollte der Sachverständige immer auch einen Blick auf die Abhängung der Decke werfen.?
Mangelhafte Unterhangdecken
Abgehängte Deckenkonstruktionen bergen erfahrungsgemäß ein verbreitetes Gefährdungspotenzial für die Nutzer einer Halle. So finden sich oftmals Mängel an der Befestigung an tragenden Bauteilen bedingt durch ungeeignete Befestigungsmittel, nicht zugelassene Abhänger oder auch eine unsachgemäße Montage. Probleme können durch die nachträgliche Anordnung von Zusatzlasten z.B. aus Einbauleuchten und Lüftungsleitungen entstehen, wenn diese nicht separat abgehängt wurden.
Bei abgehängten Decken in Turn- und Sporthallen sind neben der Standsicherheitsprüfung auch weitere Normen zu beachten. So ist z.B. die Prüfung der Ballwurfsicherheit nach DIN 18032-3 bei Sporthallen ein weiteres Kriterium, das bereits in der Vergangenheit zu Sperrungen führte.
Alle zwölf Jahre intensive Überprüfung
Bund und Länder empfehlen deshalb einen dreistufigen Prüfungsrhythmus für Hallen. Bei einer Begehung alle zwei bis drei Jahre hält der Eigentümer Ausschau nach offensichtlichen Schäden. Alle vier bis fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen statt. Und alle 12 bis 15 Jahre erfolgt eine große Überprüfung, bei der besonders fachkundige Personen jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen.





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Datum: 14.08.2015 - 11:00 Uhr
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