PresseKat - Vorläufiger Insolvenzverwalter reicht Gutachten bei Insolvenzgericht ein

Vorläufiger Insolvenzverwalter reicht Gutachten bei Insolvenzgericht ein

ID: 1246964

Geschäftsbetrieb der BETAM Infrastructure kann nicht fortgeführt werden I Rund 270 Beschäftigte ab 7. August 2015 freigestellt I Unternehmen erheblich überschuldet

(PresseBox) - 15, 05.08.2015 - Der vorläufige Insolvenzverwalter der BETAM Infrastructure GmbH, Rechtsanwalt Rolf Weidmann von der Sozietät GÖRG, reicht sein Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Woche noch beim Amtsgericht Bochum ein.
Der Geschäftsbetrieb des Straßenbauunternehmens kann nicht fortgeführt werden. Rund 270 Beschäftigte müssen - bis auf ein kleines Team zur weiteren Abwicklung des Verfahrens - ab dem 7. August 2015 freigestellt und noch im August 2015 gekündigt werden.
"Angesichts der gekündigten und verlustreichen Aufträge sowie des verlorenen Know hows durch außergewöhnlich viele Eigenkündigungen kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden", erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter. "Derzeit verhandle ich noch mit Interessenten über die Übernahme von fünf von einstmals über 40 Baustellenprojekten".
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwartet Weidmann zum 7. August 2015. Im eröffneten Insolvenzverfahren wird Weidmann "den diversen Anzeichen nachgehen, dass das Unternehmen bereits im Herbst 2014 unter existenzbedrohenden Verlusten litt und mit erheblichen Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatte".
Den genauen Status der Überschuldung wird Weidmann zunächst ausschließlich gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen, da Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht öffentliche Verfahren sind. Er kündigte an, nach Eröffnung des Verfahrens exakt zu prüfen, wann das Unternehmen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte stellen müssen und anschließend gegebenenfalls Schadenersatzansprüche im Interesse der Gläubiger geltend zu machen. Darüber hinaus wird er die erstellten Unterlagen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung zur Verfügung stellen.
Das Amtsgericht Bochum hatte als zuständiges Insolvenzgericht Rechtsanwalt Rolf Weidmann von der renommierten Sozietät GÖRG am 10. Juli 2015 zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der BETAM Infrastructure GmbH bestellt. Der gerade erst bestellte Geschäftsführer des Straßenbauunternehmens, einer ehemaligen Tochtergesellschaft des Bilfinger Berger Konzerns, hatte kurz nach dessen Bestellung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.




BETAM Infrastructure beschäftigte zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch 230 Beschäftigten am Standort Bochum, 50 Mitarbeitern am Standort Ibbenbüren und rund 160 Straßenbauer in Oelbisfelde (Sachsen-Anhalt). In den wenigen Wochen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hatten fast 200 Beschäftigte von sich aus gekündigt.

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Datum: 05.08.2015 - 15:38 Uhr
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