PresseKat - Rechte und Pflichten beim Wohnungskauf

Rechte und Pflichten beim Wohnungskauf

ID: 1246825

Juber & Schlinghoff Immobilien über die rechtlichen Aspekte der Eigentümerschaft

(firmenpresse) - Käufer von Eigentumswohnungen erwerben rein rechtlich gesehen neben der Wohnung und weiterem Sondereigentum ebenfalls einen Anteil am Haus und am Grundstück. Jürgen Juber, Geschäftsführer von Juber & Schlinghoff in Leverkusen, informiert über die Rechte und Pflichten, die mit einem Wohnungskauf verbunden sind.

"Durch den Kauf einer Eigentumswohnung werden die neuen Besitzer automatisch zu Mitgliedern der ?Eigentümergemeinschaft?", erklärt Jürgen Juber. "In dieser Versammlung haben gemäß Wohnungseigentumsgesetz in der Regel alle Mitbesitzer das gleiche Stimmrecht", so der Immobilienexperte weiter. "Über sein Sondereigentum, zu dem die Wohnung sowie gegebenenfalls die dazugehörige Garage und der Keller zählen, kann der Eigentümer weitgehend frei verfügen. Einige Veränderungen, die z. B. das äußere Erscheinungsbild des Objektes verändern ? wie beispielsweise die Anbringung von Markisen ? oder eine Nutzungsänderung beinhalten, sind unter Umständen von einer Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft abhängig. Hier ist im Einzelfall die Teilungserklärung der Gemeinschaft zu prüfen", weiß Jürgen Juber. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist gegebenenfalls auch die Zustimmung des Hausverwalters erforderlich.

Die Rechte von Wohnungseigentümern ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der Gemeinschaftsordnung, die Bestandteil des Kaufvertrags ist. "Die Gemeinschaftsordnung regelt zusammen mit der Teilungserklärung das Miteinander der Eigentümer sowie die geltenden Abrechnungs- und Verteilungsschlüssel von Kosten und gibt darüber hinaus Auskunft darüber, welche Teile einer Wohnung zum Gemeinschaftseigentum und welche Elemente zum Sondereigentum zählen", erklärt der erfahrene Immobilienfachmann.

Genau wie private Einfamilienhäuser müssen auch Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen baulich unterhalten und gepflegt werden. Zu diesem Zweck wird eine Instandhaltungsrücklage von der Eigentümerschaft gebildet, in die von jedem Besitzer monatlich ein bestimmter Betrag eingezahlt wird. Dann entscheiden die Mitglieder der Eigentümerversammlung darüber, welche Modernisierungen oder Reparaturen durchgeführt werden müssen und wie die finanziellen Mittel verteilt werden. Zudem müssen auch die Kosten für eventuell eingesetzte Verwalter berücksichtigt werden. Da Wohnungseigentümer für etwaige Instandhaltungsmaßnahmen an der eigenen Wohnung selbst aufkommen müssen, rät Jürgen Juber, regelmäßige Rücklagen zur Finanzierung entsprechender Maßnahmen zu bilden. Der Immobilienfachmann und sein erfahrenes Team beraten Immobilienkäufer ausführlich zu den Rechten und Pflichten, die mit ihrem Wohnungskauf verbunden sind und zahlreichen weiteren Faktoren, die beim Eigentumserwerb relevant sind. "Wir unterstützen Kaufinteressenten dabei, alle notwendigen Informationen zu beschaffen und auch zu verstehen ? denn nur so ist sichergestellt, dass bei Kauf einer Eigentumswohnung alle wichtigen Fragen geklärt wurden", so der erfahrene Immobilienprofi.





Weitere Informationen zu Eigentumswohnung Leverkusen und zu Immobilienmakler Leverkusen sind unter www.juber-schlinghoff-immo.de erhältlich.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit mehr als 15 Jahren steht die Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH ihren Kunden als kompetenter Ansprechpartner in Immobilienfragen im Leverkusener Immobilienmarkt zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Transparenz vom ersten Kontakt bis hin zu einer professionellen Nachbetreuung ist für das Unternehmen selbstverständlich.

Der Wirkungskreis erstreckt sich auf den gesamten Großraum Leverkusen mit Leichlingen, Langenfeld, Solingen und dem Bergischen Land. Darüber hinaus ist Juber & Schlinghoff Immobilien durch die Mitgliedschaft in diversen Verbänden wie der Westdeutschen und der Leverkusener Immobilienbörse in der Lage, Gebiete vom Niederrhein bis zum Westerwald zu bedienen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.juber-schlinghoff-immo.de.



Leseranfragen:

Moosweg 2, 51377 Leverkusen



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Verkaufsstart für Uhland 103 in Berlin: 55 neue Eigentumswohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf Neuer Ratgeber zum altersgerechten Umbau / Haus oder Wohnung an veränderte Lebensumstände anpassen / Pressemitteilung des Bauherren-Schutzbund e.V.
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 05.08.2015 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1246825
Anzahl Zeichen: 3442

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Hoffmann
Stadt:

Leverkusen


Telefon: 0214 / 70 79 011

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechte und Pflichten beim Wohnungskauf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rheinische Immobilientage in Wiesdorf ...

Auch in diesem Jahr waren Jürgen Juber und sein Team von Juber & Schlinghoff Immobilien wieder auf den Rheinischen Immobilientagen vertreten. Zahlreiche Besucher informierten sich umfassend zum Thema Immobilien und über die Bestandsangebote sow ...

Alle Meldungen von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH