PresseKat - Richtige Sitzposition im Auto: Instrumente müssen gut abzulesen sein

Richtige Sitzposition im Auto: Instrumente müssen gut abzulesen sein

ID: 1245052

TÜV Rheinland: Rückenlehne eher gerade einstellen / Kopfstütze auf Scheitelhöhe / Sicherheitsgurte müssen stramm sitzen

(PresseBox) - Die richtige Sitzposition hinterm Lenkrad kann im Ernstfall überlebenswichtig sein. ?Notsituationen erfordern vom Autofahrer neben einer schnellen Reaktion auch den perfekten Zugriff auf Lenkrad und Pedale. Dabei kommt es auf den richtigen Abstand an?, sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Gurte, Gurtstraffer, Airbags und Kopfstützen schützen nur dann wirkungsvoll, wenn sie auch an den vorgesehenen Stellen auf den Körper einwirken. Die Gurte müssen stramm sitzen.
Oberschenkel liegen leicht auf
Zunächst die Sitzhöhe so einstellen, dass alle Instrumente gut abzulesen sind. Die Augen sollten etwa auf halber Höhe durch die Frontscheibe schauen. Höhe und Neigung des Sitzes so einstellen, dass die Oberschenkel leicht aufliegen. Die Sitzfläche sollte einige Zentimeter vor den Kniekehlen enden, damit das Blut besser in den Beinen zirkuliert. Das Gesäß direkt an der Rückenlehne platzieren. Anschließend den Sitz so einstellen, dass das linke Knie beim Treten des Kupplungspedals leicht angewinkelt ist.
?Der Mindestabstand zwischen Oberkörper und Lenkrad beträgt rund 30 Zentimeter, um bei einem Unfall Verletzungen durch den Airbag zu minimieren?, betont Hans-Ulrich Sander. Auch beim Lenken sollten die Schulterblätter Kontakt mit der eher gerade eingestellten Rückenlehne haben. Dadurch rückt der Kopf nahe an die Kopfstütze, die in der Höhe ? je nach Körpergröße ? möglichst mit dem Scheitel abschließt. Bei ausgestreckten Armen sollten die Handgelenke den oberen Lenkradkranz berühren. Grundsätzlich gehören beide Hände ans Lenkrad, am besten in der Viertel-vor-drei-Stellung. So hat der Fahrer bei plötzlichen Ausweichmanövern alles im Griff.
Gurtpflicht auch für Schwangere
Übrigens: Die Anschnallpflicht besteht auch für Schwangere. Dabei den über das Becken verlaufenden Gurt so tief wie möglich unterhalb des Bauchs führen. Nicht angeschnallte werdende Mütter riskieren bei einem Unfall schwere Verletzungen für sich und das Baby. ?In Ausnahmefällen kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine Befreiung von der Gurtpflicht erteilen?, sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.





TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,7 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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Datum: 31.07.2015 - 10:00 Uhr
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