PresseKat - IFRA kündigt 48. Ergänzung der Verfahrensregeln an

IFRA kündigt 48. Ergänzung der Verfahrensregeln an

ID: 1245040

(ots) -
Die International Fragrance Association (IFRA) hat offiziell die
48. Ergänzung der IFRA-Verfahrensregeln als Bestandteil des
fortlaufenden Sicherheitsprogramms der Industrie bekannt gegeben.**

Die Ergänzung umfasst Folgendes:


1) Drei neue Standards basierend auf einer quantitativen Risikoanalyse (Quantitative
Risk Assessment, QRA) der Kontaktempfindlichkeit.
2) Ãœberarbeitung eines Standards, basierend auf einer QRA der Kontaktempfindlichkeit, im
Zusammenhang mit einer Korrektur der Verwendungshöchstmenge.
3) Zwei neue Standards, die aufgrund eines Mangels an Daten für eine Sicherheitsbewertung
eine Verwendung verbieten.
4) Ãœberarbeitung der Richtlinie zur gemeinsamen Verwendung von vier phototoxischen
Inhaltsstoffen sowie Klärung des Anwendungsbereichs aller Phototoxie-Standards.
5) Überarbeitung des Methyleugenol-Standards bzgl. der Begrenzungsstufe für Produkte ohne
oder mit unbeabsichtigtem Hautkontakt.
6) Ãœberarbeitung des Estragol-Standards bzgl. der Formulierungen der
Kategoriebezeichnungen (Produkte ohne bzw. mit unbeabsichtigtem Hautkontakt) im
Einklang mit dem Methyleugenol-Standard.
7) Ãœberarbeitung zahlreicher Standards im Hinblick auf eine klarere Gestaltung.
8) Ãœberarbeitung von drei Standards aufgrund neuer CAS-Nummern.


Der Schwerpunkt der diesjährigen Ergänzung liegt auf der
Einführung von Massnahmen, um das seit mittlerweile über 40 Jahren
existierende Standardsystem konsistenter und benutzerfreundlicher zu
gestalten.

Genauere Angaben zur 48. Ergänzung, einschliesslich Anhänge und
Leitlinien zur Umsetzung der Standards, erhalten Sie im Abschnitt
IFRA-Standards der folgenden Website: http://www.ifraorg.org

Die Einhaltung der in den IFRA-Verfahrensregeln vorgegebenen
Standards ist zwingend für alle Unternehmen, die der IFRA über einen




IFRA-Mitgliedsverband angehören.

Redaktionelle Hinweise:  

*Die IFRA-Verfahrensregeln   

Die Verfahrensregeln finden Anwendung bei der Herstellung von und
dem Umgang mit allen Duftstoffen für alle Arten von Anwendungen und
umfassen den vollständigen Satz der IFRA-Standards. Die Einhaltung
der IFRA-Verfahrensregeln ist für alle Duftstoffzulieferer
verpflichtend, die (endweder direkt oder über IFRA-Mitgliedsverbände)
Mitglied der IFRA sind. Die Mehrheit der Kundenunternehmen
(einschliesslich der Hersteller von Hygieneartikeln und
Haushaltsprodukten) erwarten, dass ihre Duftstoffe den IFRA-Standards
wie in den Verfahrensregeln dargelegt entsprechen.

**Sicherheitsprogramm der Duftstoffindustrie  

Das Sicherheitsprogramm der Duftstoffindustrie basiert auf
Prüfungen von Duftstoffen, für die entweder Grenzwerte einer sicheren
Verwendung festgelegt werden oder deren Verwendung verboten wird,
basierend auf Studien zu möglichen Auswirkungen auf Menschen und die
Umwelt. Derzeit enthält das Sicherheitsprogramm 191 "Standards",
welche die Verwendung ausgewählter Duftstoffe einschränken oder
verbieten.



Pressekontakt:
Kontaktperson: Stephen Weller, Unternehmen: IFRA, Telefonnummer:
+32-2-214-2067, Mobiltelefonnummer: +32-497-57-33-94, E-Mail-Adresse:
sweller(at)ifraorg.org


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Datum: 31.07.2015 - 08:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Brüssel



Kategorie:

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Meldungsart: Produktneuheit

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