PresseKat - Pressemitteilung POC - Proven Oil Canada (POC) – Fortsetzung der Schreckensmitteilungen

Pressemitteilung POC - Proven Oil Canada (POC) – Fortsetzung der Schreckensmitteilungen

ID: 1238775

München, 15.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, gehen die negativen Nachrichten für die Anleger in Sachen Proven Oil Canada (POC) weiter. CLLB Rechtsanwälte liegen Schreiben der Fondsgesellschaft an die Anleger vor, in denen die Anleger aufgefordert werden, die erhaltenen Auszahlungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen.

(firmenpresse) - In diesem Schreiben teilt die Fondsgesellschaft mit, dass diese Rückforderung erforderlich sei, weil die kanadische Objektgesellschaft Darlehen tilgen müsse.

Nach den Angaben der Fondsgesellschaft hat die kanadische Objektgesellschaft einen Kredit aufgenommen, der von der kreditgebenden Bank sofort fällig gestellt wurde und bis zum 26.06.2015 zurückzuführen sei. Andernfalls, so die Fondsgesellschaft weiter, würde die Bank bestehende Öl- und Gasgebiete der Objektgesellschaft verwerten. Zur Rückführung des Kredits sei die Fondsgesellschaft nun gezwungen, die Ausschüttungen zurück zu verlangen.

Sind die Anleger nun gezwungen, diese Ausschüttungen zurückzuzahlen?

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte sollten Anleger von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Rückforderung tatsächlich bestehen. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Begründung für die Rückzahlung der Ausschüttungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält und die Anleger gar nicht verpflichtet sind, die erhaltenen Gelder zurück zu zahlen.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte laufen die Anleger im Falle der unberechtigten Rückzahlung darüber hinaus Gefahr, einen Totalverlust nicht nur hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden, sondern auch bezüglich der Zahlungen, die die Anleger nun im Nachhinein tätigen.

Der bisherige Verlauf der Schreckensmitteilungen:

Wie CLLB Rechtsanwälte bereits mehrfach meldeten, hat die POC bereits in der Vergangenheit mit negativen Schlagzeilen auf sich aufmerksam gemacht.

So wurden die versprochenen Auszahlungen bereits im Jahr 2013 eingestellt. Dies wurde zum damaligen Zeitpunkt damit begründet, dass das Kapital für Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung sämtlicher POC-Beteiligungen benötigt werde.




Auch im Jahr 2014 wurden die Anleger hinsichtlich der versprochenen Ausschüttungen vertröstet.

Im Februar 2015 teilte POC den Anlegern erneut mit, dass die Ausschüttungen auf unabsehbare Zeit weiterhin ausgesetzt werden.

Nun sind die Anleger nach dem jüngsten Schreiben der POC vom Juli 2015 erneut verunsichert, was aus ihrer Kapitalanlage wird.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Des Weiteren rät CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail:web: http://www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 15.07.2015 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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