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ödp klagt nicht gegen Begleitgesetze

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ödp klagt nicht gegen Begleitgesetze

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ödp übt Kritik an künftiger Rolle des deutschen Parlaments

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) wird nicht ? wie geplant - beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon einreichen. Das teilen Prof. Dr. Klaus Buchner, Bundesvorsitzender der ödp und sein Stellvertreter Hermann Striedl mit. Beide hatten bereits vor dem höchsten deutschen Gericht gegen den Vertrag von Lissabon geklagt.

Zum Verzicht auf eine weitere Klage sagt Hermann Striedl: "Unsere Klage sollte ähnlich begründet werden wie die des Berliner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Kerber. Diese wurde aber leider vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, so dass uns nun eine eigene Klage nicht sinnvoll erscheint." Begründet werden sollte die Klage der ödp unter anderem damit, dass ein völkerrechtlicher Vorbehalt zum Vertrag von Lissabon nötig sei. Dieser Vorbehalt sollte sichern, dass die Auslegung des jüngsten Urteils des Verfassungsgerichts zu den Begleitgesetzen verbindlich ist. Außerdem rügt die ödp, dass die deutschen Parlamente nur unzureichend in den EU-Gesetzgebungprozess eingebunden sind.
ödp-Politiker Striedl zeigt sich enttäuscht vom Bundesverfassungsgericht: "Dass das Bundesverfassungsgericht in unglaublich kurzer Zeit die gut begründete Kerber-Klage nicht zugelassen hat, ist mehr als ungewöhnlich. Dies legt den Schluss nahe, dass der Druck der Bundesregierung erfolgreich war, den Lissabonprozess auf keinen Fall zu verzögern."
ödp-Chef Buchner erläutert dazu: "Wir haben alles versucht, was in unserer Macht stand, um eine partnerschaftliche und demokratische EU zu ermöglichen. Wir können nur hoffen, dass irgendwann Politiker an der Spitze unseres Landes stehen, die sich nicht Lobbyinteressen unterwerfen, sondern an einem europäischen Bündnis eigenständiger Staaten im Interesse der Bürger interessiert sind."

Striedl und Buchner befürchten, dass künftig nicht mehr das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Lissabon-Vertrages entscheiden könne. Stattdessen wird der Europäische Gerichtshof zuständig sein, der kein Interesse an einer Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz hat.






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Datum: 01.10.2009 - 21:18 Uhr
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