(ots) - Die FSM setzt sich in ihrer Stellungnahme zum 
aktuell vorliegenden Entwurf eines novellierten 
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für einen flexiblen, pragmatischen
und international anschlussfähigen Jugendmedienschutz ein. Zeitgemäße
gesetzliche Regelungen sollten den Bedürfnissen von Familien und der 
Medienrealität gerecht werden und somit folgende Anforderungen 
erfüllen:
   1. Konvergente Medienwelt widerspiegeln 
   Jede Art von Inhalt kann heute online über eine Vielzahl an 
Geräten abgerufen werden. Das rechtssichere Anbieten von Inhalten 
über unterschiedliche Distributionswege oder Plattformen muss 
gesetzlich konsequent und für die Unternehmen pragmatisch geregelt 
werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf muss dringend 
weiterentwickelt werden, um die vielen - auch internationalen - 
Jugendschutzfunktionalitäten und Inhaltsklassifizierungen 
zusammenzuführen und für Kinderschutzlösungen und Elterninformationen
nutzbar zu machen.
   2. Internationalen Anschluss ermöglichen 
   Nationales Jugendschutzrecht muss international anschlussfähig 
sein. Das von der FSM mitgetragene und von der EU-Kommission 
kofinanzierte Projekt MIRACLE (www.miracle-label.eu), das 
Klassifizierungsinformationen länderübergreifend nutzbar macht, zeigt
das Potential der internationalen Dimension.
   3. Sinnvolle technische Schutzmaßnahmen für jüngere Kinder fördern
   Eltern brauchen leicht einsetzbare technische Schutzmaßnahmen für 
ihre Kinder. Der Gesetzgeber darf die Entwickler von Schutzsoftware 
nicht durch starre und damit schnell veraltende Anerkennungshürden 
hemmen, so wie dies im bisherigen Entwurf vorgesehen ist. Das Gesetz 
sollte einen Schwerpunkt auf die Attraktivität dieser Programme 
setzen, damit die Verbreitung befördert wird. Dabei helfen leicht 
auffindbare und individuelle Einstellmöglichkeiten für Eltern.
   4. Medienbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche unterstützen
    Die aktive finanzielle und strukturelle Unterstützung von 
medienpädagogischen Maßnahmen in Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen gehört zu einem ganzheitlichen Jugendschutz. 
Medienbildungsmaßnahmen können vor allem Jugendlichen einen 
kompetenten, selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit 
Medien ermöglichen.
   Ausführliche Stellungnahme der FSM zur Novelle des JMStV unter: 
www.fsm.de/aktuelles-und-presse/jmstv-novelle
Pressekontakt:
FSM e.V., www.fsm.de ; Katja Lange, Beuthstr. 6, 10117 Berlin; 
Tel.: 030 24 04 84 - 43, lange(at)fsm.de, (at)FSM_de