(ots) - "Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im
Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden
aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun
schnellst möglich umgesetzt werden." So der Kommentar des
Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe,
Felix Pakleppa, zu der heute bekannt gewordenen Ankündigung von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht beim
Mindestlohn zu ändern.
Demnach wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an
drei essentiellen Punkten geändert: Erstens: Die Lohn- und
Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist,
wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte
abgesenkt. Zweitens: Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der
Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll
kontrolliert. Drittens: Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen
entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls.
Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der
Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die unsinnige
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten
Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn
liegen.
"Wir begrüßen diese Entscheidung, entspricht sie doch unseren in
den vergangenen Wochen vielfach geäußerten Forderungen. Zuletzt
hatten wir Gelegenheit, diese Position bei der Evaluierung des
Gesetzes im Arbeitsministerium direkt vorzutragen. Offenkundig haben
unsere Argumente gefruchtet." So Pakleppa.
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