(ots) - Die unterschiedlichen Steuersätze für Print- und 
Digitalprodukte bedeuten nicht nur große Zusatzbelastungen für 
Verlage, sondern schränken sie auch ein. Der kressreport 12.15 
analysiert, wie eine kostenlose Digital-Zugabe erheblichen Schaden 
anrichten und wie ein Bundle-Preis steuerlich zerpflückt und richtig 
teuer werden könnte.
   Für Presseerzeugnisse gilt in Deutschland und in vielen anderen 
Ländern ein ermäßigter Umsatzsteuersatz, hierzulande beträgt er 7%. 
Für elektronische Produkte und Leistungen sind hingegen 19% fällig. 
Wenn beide Produkte, beispielsweise Zeitung und E-Paper, zusammen 
angeboten werden, wird oft ein Gesamtpreis verlangt. Häufig werden 
die digitalen Produkte als kostenlose Zugabe zur Verfügung gestellt. 
Nur: Laut Bundesministerium für Finanzen müssten beide Produkte 
umsatzsteuerrechtlich verschieden behandelt werden.
   "Wenn künftig immer mehr Presseprodukte als E-Paper oder App in 
digitaler Form nachgefragt werden, führt das Ungleichgewicht zwischen
den mit 19 bzw. 7% besteuerten Medien zu einer Benachteiligung gerade
der innovativen Verlagshäuser", sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan
Scherzer.
   kressreport-Autor Roland Karle führt in seinem Artikel an, wie 
u.a. "Brand eins", die Verlagsgruppe Handelsblatt und der 
Spiegel-Verlag mit den unterschiedlichen Steuersätzen umgehen. In 
zwei Fallbeispielen rechnet er vor, mit welchen Mehrkosten Verlage 
aufgrund der Regelung rechnen müssen und wie die Medienhäuser sich 
dabei einschränken. Warum für Hans-Peter Siebenhaar die Steuerabgabe 
für Medieninhalte ganz abgeschafft gehört, erläutert er in einem 
Kommentar. All das lesen Abonnenten des kressreport in der aktuellen 
Ausgabe, die seit 26. Juni erhältlich ist.
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