PresseKat - Im Herbst ist wieder die Wechselzeit in der Kfz-Versicherung

Im Herbst ist wieder die Wechselzeit in der Kfz-Versicherung

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Die Kfz-Versicherungen buhlen um die Kunden

(firmenpresse) - Mittlerweile weiß jeder Versicherungsnehmer, dass in der dunklen Jahreszeit das Wechselfieber in der Kfz-Versicherung steigt. Viele Gesellschaften werben über Fernsehen, Radio, Internet und Printmedien für ihre Tarife in der Kfz-Versicherung. Im Gegensatz zu früher ist die Landschaft der Tarife derart vielfältig, dass oftmals nur noch ein Vergleichsrechner helfen kann, einen günstigen Tarif zu finden. Oftmals verlassen sich viele Fahrzeughalter nicht mehr auf die Versicherungsagentur "nebenan", es wird viel häufiger verglichen, um noch mehr Geld zu sparen.

Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Wer eine neue Kfz-Versicherung abschließen möchte, muss zunächst die alte Versicherung kündigen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist zum 01.01. eines Jahres möglich, eine Kündigungsfrist von einem Monat ist einzuhalten. Somit muss eine Kündigung bis zum 30.11. beim bestehenden Versicherer eingegangen sein. Außerdem muss für den Wechsel eine neue Versicherungsbestätigung angefordert werden, die die neue Versicherung im Regelfall auch direkt an das Straßenverkehrsamt senden wird.

Beim Vergleich soll man sich aber nicht von den Lockangeboten der Kfz-Versicherungen blenden lassen. Oftmals werden für einen Abschluss Präsente z. B. in Form von Multimedia-Zubehör versprochen. Besser ist, die Leistungen und die Beiträge miteinander zu vergleichen.

In der Kfz-Versicherung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Tarifbeitrag durch Rabattmerkmale zu reduzieren. Wenigfahrer zahlen naturgemäß weniger Prämie als Vielfahrer. Die Nutzung des Fahrzeuges durch einen begrenzten Personenkreis führt auch zu einem günstigeren Beitrag in der Kfz-Versicherung. Wenn ein Fahrzeug der Familie nur von den Eltern gefahren wird, ist der Beitrag erheblich günstiger, als wenn die Kinder ab dem 18. Lebensjahr das Fahrzeug mit benutzen.

Ist eine Garage vorhanden oder besitzt der Versicherungsnehmer Wohneigentum? Unbedingt angeben, denn hieraus lässt sich der Beitrag noch einmal reduzieren. Eine Garage bietet gerade in Bezug auf den Kaskobereich die Sicherheit gegen Schäden, die z. B. durch Vandalismus entstehen.





Bei der abgeschlossenen Kfz-Versicherung ist es wichtig, dass man nicht gegen Merkmale verstößt, die zu einem Rabatt geführt haben. Am ehesten kann es bei der Angabe von gefahrenen Kilometern zu Unstimmigkeiten kommen. Gibt man bei Vertragabschluss an, wenig Kilometer zu fahren und kommt man aber im Laufe der Zeit deutlich über Jahreskilometerleistung, so kann die Gesellschaft eine Nachzahlung verlangen. Auch im Schadenfall ist es von Bedeutung, on man in der Vergangenheit mehr gefahren ist als angegeben. Die Kfz-Versicherung kann eine Nachzahlung bis zur doppelten Jahresprämie verlangen.

Bildquelle: Frank Kopp, www.pixelio.de

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Datum: 30.09.2009 - 12:25 Uhr
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