(ots) - Für die aktuellen Verhandlungen auf deutscher und 
EU-Ebene fordert der WDR-Rundfunkrat eine stärkere Berücksichtigung 
des Rundfunks und elektronischer Mediendienste zur Sicherung von 
Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. In seiner Juni-Sitzung 
positionierte sich das Gremium zum Freihandelsabkommen TTIP und zur 
geplanten Novelle der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste 
(AVMD).
   Mit Blick auf das geplante transatlantische Freihandelsabkommen 
zwischen Europa und den USA (TTIP) appelliert der WDR-Rundfunkrat an 
die NRW-Landespolitik, im deutschen Bundesrat die Position zum Schutz
von Kultur und Medien zu stärken. "Gerade der für die Kultur 
zuständige Bundesrat sollte dazu beitragen, die zentrale Forderung 
zum Schutz der kulturellen Vielfalt in den Verhandlungen gegenüber 
den USA zu stärken", sagt die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth 
Hieronymi. Sie betont, dass Rundfunk und elektronische Mediendienste 
nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern auch Kulturgüter sind. Das 
Gremium warnt bereits seit Anfang 2013 vor den Gefahren einseitiger 
Handelsliberalisierungen durch TTIP für Rundfunk und Kultur. Blieben 
darin die kulturellen Aspekte nicht hinreichend berücksichtigt, dann 
würde der Rundfunk zunehmend als Wirtschaftsgut eingeordnet und auch 
öffentliche Förderung wäre unerlaubte Beihilfe. Der Rundfunkrat 
unterstützt deshalb die Forderung von ARD und ZDF, Kultur und 
Rundfunk durch eine weit gefasste Klausel im Abkommen von der 
Liberalisierung durch TTIP auszunehmen.
   Der kulturelle Aspekt ist nach Auffassung des WDR-Rundfunkrats 
auch in Gefahr bei der laufenden Überprüfung der EU-AVMD-Richtlinie. 
Auf deren Basis will die EU-Kommission im Sommer 2016 eine Revision 
vorschlagen. Die seit 2009 in Deutschland umgesetzte Richtlinie hat 
das Ziel, Fernsehen und fernsehähnliche Mediendienste rechtlich 
gleichermaßen als Kultur- und Wirtschaftsgüter zu sichern und einen 
harmonisierten Rahmen für ihre Herstellung und technologieneutrale 
Verbreitung unter fairen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ob dies 
erreicht wurde, wertet die Kommission bisher vor allem unter 
Kosten-Nutzen-Aspekten aus.
   "Diese vor allem wirtschaftliche Bewertung greift zu kurz", 
kritisiert die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, "eine Bilanz ist 
auch nach inhaltlichen Aspekten dringend geboten". Das Gremium 
fordert, die AVMD-Richtlinie zusätzlich nach Kriterien zu prüfen, die
der besonderen Rolle audiovisueller Mediendienste für Demokratie und 
Medienvielfalt gerecht werden. Weil durch das Internet früher 
getrennte Medien zusammenwachsen ("Konvergenz") und neue 
Angebotsformen entstehen, ist vor allem zu definieren, wofür die 
Begriffe "Rundfunk" und "audiovisuelle Mediendienste" künftig stehen 
werden und wie in diesem Rahmen die Funktion des 
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks gewahrt bleiben kann.
   "An der besonderen Rolle des Rundfunks sind auch die weiteren 
Schritte zur Verwirklichung des Digitalen Binnenmarktes auszurichten.
Dazu gehören die Plattformregulierung, das Urheberrecht und die 
Sicherung der Netzneutralität", erklärt Horst Schröder, Vorsitzender 
des Ausschusses für Rundfunkentwicklung.
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