MDR-Umschau: Pensionäre mit falschen Rentenbescheiden bei der Steuer benachteiligt
(pressrelations) - >Leipzig (mdr) ? Rentner müssen wegen Rentennachzahlungen auf Grund falscher Bescheide nun Steuern zahlen und werden so ein zweites Mal vom Staat benachteiligt. Das berichtet das MDR-Magazin Umschau in seiner aktuellen Ausgabe. Das heißt, wären die Renten von Anfang an fehlerfrei gezahlt worden, hätten die Empfänger gar keine oder geringe Steuern zahlen müssen.
Dafür gibt es zwei Gründe. Obwohl die Renten für einen Zeitraum nachgezahlt werden, in dem ein geringerer Anteil der Rente besteuert wurde, wird nun ein höherer angesetzt. Begründet wird das mit dem so genannten Zuflussprinzip. Das besagt, dass Einnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben versteuert werden müssen, die zum Zeitpunkt der Zahlung gelten. Da der steuerpflichtige Anteil Anfang 2005 von 19 bis 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben wurde, werden Nachzahlungen aus den Jahren vor 2005 nun mit dem höheren Anteil versteuert. Zudem führt die geballte Einmalzahlung dazu, dass die steuerfreien Einkommensgrenzen überschritten werden.
Darüber hinaus könnte es für die Betroffenen in den kommenden Wochen ein böses Erwachen geben. Wer diese Nachzahlungen noch nicht in einer Steuererklärung deklariert hat, blieb bislang unentdeckt. Ab Oktober 2009 übermitteln jedoch die Rentenversicherer rückwirkend zum 01.01.2005 alle Zahlungen an die Finanzämter. Nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Sachsen (OFD) werden diese Daten dann von den Finanzämtern ausgewertet. Falls Steuernachzahlungen fällig werden, melden sich die Behörden. "Ob ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, muss am Einzelfall geprüft werden. Dabei ist zu klären, ob Steuern vorsätzlich hinterzogen wurden", erklärt eine OFD-Sprecherin.
Gesetzliche Rente ist teilweise steuerpflichtig. Nach Auskunft des Sächsischen Finanzministeriums muss beispielsweise ein Rentner, der seit 2005 Rente bezieht, Steuern zahlen, wenn er mehr als 18.900 Euro Rente im Jahr bekommen hat. Das heißt, mit einer monatlichen Zahlung von 900 Euro und einer Nachzahlung von mehr als 8.100 Euro ist das der Fall. Unter Berücksichtigung anderer Einkünfte kann dies jedoch abweichen. Genau kann das ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein ermitteln. Für Fragen zur Rentenbesteuerung haben die Finanzämter Servicetelefone eingerichtet.
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MDR-Magazin Umschau
Dienstag, 29. Sept. 2009, 20:15 Uhr, im MDR FERNSEHEN
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