(firmenpresse) - Berlin – Für die Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen müssen in Deutschland keine neuen gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht werden. Vielmehr müssten die bestehenden Regelungen ausgeschöpft werden, schreibt Prof. Dr. Jörn-Axel Meyer vom Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) in einem Beitrag für das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de. Beispielsweise sollten Gewinnerträge aus der Mitarbeiterbeteiligung nicht stärker besteuert werden als andere Kapitalerträge.
Allerdings dürfe unternehmerisches Handeln nicht außer Kraft gesetzt werden. Wer sich am Erfolg einer Firma beteiligen wolle, müsse notfalls auch Verluste tragen. Dies könne für kapitalschwache Arbeitnehmer so gelöst werden, dass Gewinnbeteiligungen aus guten wirtschaftlichen Zeiten mit Verlustbeteiligungen aus den schlechten Zeiten saldiert würden. Ferner sollte ein Einlagensicherungsfonds, ähnlich denen im Bankenwesen, für alle Unternehmen mit Kapitalmitarbeiterbeteiligungen geschaffen werden, der im Insolvenzfalle bis zu 100 Prozent einspringt. Dafür müsse aus der ursprünglichen Kapitaleinlage des Mitarbeiters ein noch zu bemessender, ausfallrisikoabhängiger Anteil an den Fonds abgeführt werden, schlug Meyer vor.
Zur Mitarbeiterbeteiligung gebe es keine Alternative. Angestellte würden zusätzlich motiviert, vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftemangels führe die Beteiligung auch zu einer festeren Bindung an die Unternehmen. (Quelle: MittelstandsWiki)
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