(ots) - 
   - Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit 
     e.V. (NIFIS) fordert in puncto deutschen Auslandsgeheimdienst 
     die Einhaltung und Durchsetzung deutschen Rechts
   - BND soll Staat und seine Bürger vor Gefahren schützen - 
     Ausspäh-Kooperation BND-NSA ist laut NIFIS-Vorsitzendem 
     Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp die Quadratur des Kreises
   Quo vadis Bundesnachrichtendienst (BND): Angesichts der Ausweitung
der BND-Affäre fordert die Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de) von der Bundesregierung ein 
konsequenteres Vorgehen, um die Einhaltung und Durchsetzung deutschen
Rechts gewährleisten zu können. "Wir brauchen keine neuen Gesetze zur
Kontrolle des BND, die vorhandenen müssen nur einfach effektiv 
umgesetzt werden." Im Kinofilm "Staatsfeind Nr. 1" 
(http://bit.ly/1S0ImpR) wurde deutlich gemacht, zu was Geheimdienste 
technisch in der Lage sind, wenn sie erst einmal losgelassen wurden. 
Sicherlich kann man den BND nicht mit der im Film dargestellten NSA 
(National Security Agency) vergleichen, dass macht Rechtsanwalt Dr. 
Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS Nationale Initiative für 
Informations- und Internet-Sicherheit e.V., deutlich. Nach Ansicht 
des IT-Rechtsexperten ist es jedoch mehr als besorgniserregend, wenn 
eine deutsche Behörde jahrelang Daten deutscher Bürger an einen 
ausländischen Geheimdienst weitergibt (http://bit.ly/1cI6Sfw) und 
darüber hinaus der NSA auch die Ausspähung deutscher und europäischer
Firmen ermöglicht.
   BND muss Mithilfe zum Abhören endgültig einstellen
   Laut Lapp haben die NSA-Attacken durch die Ausspäh-Kooperation mit
dem BND eine neue Dimension erreicht: "Die Weitergabe von Daten 
deutscher Unternehmen und Bürger an einen US-amerikanischen 
Geheimdienst ist die Quadratur des Kreises." Daher unterstützt die 
NIFIS die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des BND 
(http://bit.ly/1MDZMWs). "Der deutsche Auslandsgeheimdienst kann zwar
nicht das Abhören durch die NSA unterbinden. Er ist aber in der Lage,
die Mithilfe zum Abhören einzustellen", betont der IT-Rechtsexperte. 
Dazu seien jedoch keine neuen Gesetze erforderlich, sondern lediglich
mehr Personal und Geld. "In Zeiten zunehmender Gefahren durch 
Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität benötigen wir alle Mittel, 
die wir kriegen können, um uns gegen Bedrohungen wirksam zu 
schützen", empfiehlt Lapp. Neben wachsamen und kontrollierbaren 
Nachrichtendiensten zählt der NIFIS-Vorsitzende dazu auch hochmoderne
Sicherheitslösungen, die flächendeckend bei den Firmen zum Einsatz 
kommen und eine aufgeklärte Öffentlichkeit und Firmenlandschaft, die 
sich der Gefahren und den Schutzmöglichkeiten bewusst ist.
   Ausspähen deutscher Konzerne und von Bundesbürgern ist keine 
Lappalie
   Der NSA wird vorgeworfen, deutsche Bürger und Unternehmen im 
großen Stil ausgespäht zu haben - mit Unterstützung des BND. Dabei 
sollen weite Teile des deutschen Internetverkehrs ausgespäht und auch
zahlreiche persönliche Daten von Bundesbürgern 
(http://bit.ly/1rU2UVR) an die NSA weitergeleitet worden sein. Zudem 
wurden laut geheimen Regierungsdokumenten auch ausländische und 
europäische Institutionen sowie die Vertretungen deutscher Firmen 
ausgespäht (http://bit.ly/1BVLTg2). Dabei habe die amerikanische 
Spionage-Praxis gegen deutsche Interessen verstoßen. Gerade das 
Ausspionieren des Airbus-Konzerns, der konkret genannt wird 
(http://bit.ly/1FGinfA), ist für den NIFIS-Vorsitzenden keine 
Lappalie. "Der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern mit etwa 
140.000 Mitarbeitern steht in hartem Konkurrenzkampf mit globalen 
Mitbewerbern. Da kann jede ausspionierte Information für die 
Konkurrenz von großem Nutzen sein und dem Wirtschaftsstandort 
Deutschland stark schaden." Laut der aktuellen NIFIS-Studie 
"IT-Sicherheit und Datenschutz 2015" sind eine eindeutige Mehrheit 
von 74 Prozent der deutschen Unternehmen derzeit darüber verunsichert
ist, welche umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten fremde Geheimdienste 
bei ihren Ausspähaktionen haben (http://bit.ly/1KmgRoD). "Da ist es 
wenig hilfreich und keineswegs eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn
sogar der BND als deutsche Bundesbehörde diese Wirtschaftsspionage 
noch unterstützt anstelle Schaden abzuwenden", fügt Lapp hinzu.
   BND soll Staat und Bürger schützen
   Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland nach der 
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges 
Grundrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
(http://bit.ly/1KSBI0T) geregelt ist. "Dieses Gesetzes soll den 
Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen 
personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt
wird", erläutert Lapp. Der Bundesnachrichtendienst hat eigentlich die
Aufgabe, den Staat und seine Bürger vor Gefahren zu schützen. Die 
Kompetenzen des deutschen Auslandsgeheimdienstes sind im sogenannten 
G-10-Gesetz (http://bit.ly/1IAHkPT) und dem BND-Gesetz 
(http://bit.ly/1oomK6Y) geregelt. So hat der BND die Vorgabe, in 
nationalem Interesse Deutschlands tätig zu sein und speziell das 
Referat "Rechtsangelegenheiten und G10" (TAG) die Aufgabe, deutsche 
Staatsbürger vor gesetzeswidrigen Spähangriffen zu bewahren 
(http://bit.ly/1oomK6Y).
   NIFIS Nationale Initiative für Informations- und 
Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de) ist eine neutrale 
Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen 
die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch, 
organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel
der Arbeit der unter dem Dach der NIFIS organisierten Gremien ist es,
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren 
Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu 
entwickelt die NIFIS seit ihrer Gründung im Jahr 2005 
unterschiedliche Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen 
um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive 
Kommunikation und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und 
Dienstleistungen.
Weitere Informationen:
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