(ots) - Das Landgericht Mannheim hat 
die mündliche Verhandlung in dem Videostream-Patent-Verfahren gegen 
Google und YouTube für den 8. Dezember 2015 angesetzt. Gemäß der 
deutschen Praxis wird die mündliche Verhandlung am selben Tag 
geschlossen werden, eine Entscheidung des Gerichts ist wenige Wochen 
später zu erwarten.
   Die kalifornische Max Sound Corporation (OTCQB: MAXD) hat Anfang 
Dezember 2014 beim Landgericht Mannheim Klage wegen der Verletzung 
eines in allen wichtigen Ländern gültigen Videostreaming-Patents 
gegen Google Inc., Mountain View, USA, Google Commerce Ltd., Dublin, 
Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, sowie gegen die 
Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, eingereicht.
   Max Sound hat von dem deutschen Gericht verlangt, dass es Google 
und YouTube untersagt, Videos unter Nutzung der aktuellen Videocodecs
VP8 oder und H.264 weiter zu streamen und videofähige Geräte wie das 
Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen. Weitere Anträge 
sind, dass Informationen über alle Gewinne mitgeteilt werden, die auf
Patentverletzungen zurückgehen, und dass Google und YouTube für 
Schäden infolge der Patentverletzungen für haftbar erklärt werden. 
Laut Max Sound verwenden Google und YouTube in ihren Videocodes die 
durch das europäische Patent EP 2 026 277 geschützte Technologie, die
dank einer stark optimierten Datenkapazität einen ökonomisch deutlich
effizienteren Transport von digitalen Inhalten ermöglicht.
   Das börsennotierte Technologie-Unternehmen Max Sound mit Sitz in 
den USA ist Erfinder des MAX-D HD-Audio-Standard und ist Inhaber 
einer weltweiten Lizenz für das oben genannte Patent, welches der 
Vedanti Systems Ltd. gehört.
   Max Sound Corp. und die VSL Communications haben dieses Patent 
bereits erfolgreich auf der Internationalen Funkausstellung, Berlin 
(IFA) 2014 durchgesetzt. Das Landgericht hatte eine einstweilige 
Verfügung erlassen und damit zwei Anbietern von Android-Geräten 
untersagt, ihre Produkte auf der weltgrößten Messe für 
Verbraucherelektronik anzubieten.
   Im Jahre 2010 hatte Google Interesse an dem Kauf von VSL gezeigt 
und dies dafür benutzt, eine umfassende Einsicht in die Video 
Streaming-Technologie von VSL zu erhalten. Obwohl die Gespräche mit 
Google beendet und alle sensiblen Informationen zu VSL zurückgesendet
wurden, dokumentierte und benutzte Google das Wissen über die 
VSL-Technologie in den Videoformaten, ohne eine Lizenz zu nehmen.
   John Blaisure, CEO der Max Sound Corp., sagt: "Wir freuen uns, 
dass unsere Klage in Deutschland zugelassen wurde und die Verhandlung
in wenigen Monaten stattfinden wird. Vor dem Hintergrund der 
vorlegten Beweise sind wir zuversichtlich, dass wir eine 
vollstreckbare Entscheidung erwarten können. Dies ist ein wichtiger 
Schritt in der Absicherung und dem Schutz unseres wertvollen 
geistigen Eigentums."
   Die rechtlichen Berater von Max Sound Corp. in Deutschland sind 
ARNOLD RUESS, Düsseldorf, und WITTMANN HERNANDEZ, München. Beide 
Kanzleien sind spezialisiert auf den gesamten Bereich des geistigen 
Eigentums.
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Peter Dietlmaier
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