PresseKat - Flüchtlingsunterbringung Sophienterrasse: OVG gibt Anwohnerinitiative Recht, der Baustopp wegen Üb

Flüchtlingsunterbringung Sophienterrasse: OVG gibt Anwohnerinitiative Recht, der Baustopp wegen Überdimensionierung der Planungen bleibt bestehen

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(ots) -

- Das Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz die Beschwerden
der Stadt sowie der Betreiberin "Fördern & Wohnen" zurückgewiesen
und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vollen Umfang
bestätigt.

- Der Eilantrag der Anwohner gegen die Baugenehmigung richtete sich
dabei nicht gegen die Flüchtlingsunterbringung als solche, sondern
ausschließlich gegen die geplante Größe der Einrichtung im
ehemaligen Kreiswehrersatzamt.

"Anders als berichtet waren meine Mandanten nie gegen eine
Flüchtlingsunterbringung an der Sophienterrasse. Im Gegenteil: Auch
die Bewohner des Quartiers wollen ihren Beitrag leisten. Bei rund 250
Anwohnern im gesamten Quartier sind jedoch 220 unterzubringende
Personen in einem Gebäude unverhältnismäßig viele. Wir freuen uns
daher, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht dieser Auffassung
folgt", sagt Rechtsanwalt Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm &
Partner, die die Initiative vertritt.

Das Gericht hat in seiner Begründung die erstinstanzliche
Entscheidung vollumfänglich bestätigt und weitergehende Hinweise für
das weitere Verfahren gegeben:

1. Bei der geplanten Einrichtung handle es sich nicht um eine
Wohnnutzung, sondern um eine "Einrichtung für soziale Zwecke".

2. Eine solche Einrichtung könne in einem besonders geschützten
Wohngebiet nur gebietsverträglich sein, wenn sie "klein" sei.

3. Die Einrichtung sei bereits aufgrund ihres räumlichen Umfangs
zu groß.

4. Mit Blick auf die von der Stadt angedrohte
Bebauungsplanänderung erlaubt sich das Oberverwaltungsgericht den
Hinweis in Richtung Bezirksamt, dass eine Einrichtung in der
geplanten Größe auch geeignet sei, die Schaffung und Erhaltung
sozialer Bewohnerstrukturen zu gefährden.

Die Anwohner hatten in mehreren Gesprächen ihre grundsätzlich




offene Haltung gegenüber den Behörden deutlich gemacht. "An vielen
Orten im Land gibt es Widerstände gegen Flüchtlingsunterkünfte. An
der Sophienterrasse ist das nicht der Fall. Flüchtlinge und Familien
aus Krisengebieten sind hier willkommen. Bei dem Einspruch geht es
ausschließlich um die Verhältnismäßigkeit. Selbstverständlich sind
wir weiterhin auf Basis der Ausführungen des Gerichtes jederzeit zu
Gesprächen mit der Stadt bereit", so Tuttlewski abschließend.

Zum Hintergrund: Die Anwohnerinitiative Sophienterrasse besteht
neben den 3 Antragsstellern aus 13 weiteren Eigentümern und Parteien
aus dem Quartier, die sich für eine angemessene Dimensionierung der
geplanten Flüchtlingsunterbringung einsetzen.



Pressekontakt:
Anwohnerinitiative Sophienterrasse:
Vertreten durch die Kanzlei Klemm & Partner
Rechtsanwalt Gero Tuttlewski
Tel: +49 (0)40/725 40 9-0
E-Mail: Info(at)KlemmPartner.de
www.KlemmPartner.de


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Datum: 01.06.2015 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamburg



Kategorie:

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